Wer pflegebedürftig (Pflegegrad 2 oder höher) ist und seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat, hat Anspruch auf 1000 Euro Landespflegegeld jährlich. Darüber informiert der Pflegestützpunkt Main-Spessart in einer Pressemeldung. Der Betrag steht den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung zu und soll das Selbstbestimmungsrecht über die Gestaltung ihres Alltags hinaus stärken. Die Leistung ist steuerfrei und wird einkommensunabhängig gewährt.
Im Jahr 2018 brachte der Freistaat Bayern im Rahmen eines Pflegepakets das Landespflegegeld an den Start. Die staatliche Fürsorgeleistung ist eine freiwillige Zahlung der bayerischen Staatsregierung. Der Antrag auf Landespflegegeld ist einmalig beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Nach Bewilligung wird der Betrag automatisch einmal im Jahr ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt jeweils ab Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres solange die Anspruchsvoraussetzungen weiter vorliegen.
"Oftmals berichten Ratsuchende im Pflegestützpunkt Main-Spessart, dass sie noch nie etwas von der Anspruchsberechtigung gehört haben", wird Melanie Sommer, Leiterin des Pflegestützpunkts in Gemünden, in der Pressemitteilung zitiert. Den Antrag auf das Landespflegegeld wie auch weitere Informationen darüber, was bei einer Antragstellung zu beachten ist, gibt es im Pflegestützpunkt in Gemünden.
Ratsuchende und Interessierte können sich beim Pflegestützpunkt Main-Spessart in Gemünden kostenfrei zum Thema Pflege informieren und beraten lassen, Tel.: (09353) 7934400.