Kurt Schreck, Kreisrat und Kreisvorsitzender der AfD ist aufgebracht. In einer Stellungnahme kritisiert er "eine bewusste Vorenthaltung kreispolitischer Informationen" und den Versuch, "eine offenbar missliebige Partei auf Kreisebene in erheblichem Maße mundtot zu machen". Schreck fühlt sich ausgegrenzt.
Was ist geschehen? Landrätin Sitter habe, so schreibt der AfD-Kreisvorsitzende, gemeinsam mit einigen Fraktionsvorsitzenden des Kreistages verfügt, dass künftig die Vorsitzenden der Fraktionen bzw. Sprecher der Parteien nicht mehr mit Rederecht in den Ausschüssen vertreten sind. Die Initiative gehe maßgeblich auf den CSU-Vertreter Walter Höfling zurück, meint Schreck.
Schreck: "Sitters Verfügung" trifft insbesondere die AfD
Was Schreck besonders ärgert, ist, dass die Anordnung auch für den Kreisausschuss und den Werkausschuss des Eigenbetriebes Klinikum Main-Spessart gelte, die maßgeblich Entscheidungen für den Kreistag vorbereiten. Von "Sitters Verfügung" besonders betroffen sei die AfD, deren Sprecher künftig kein Rederecht mehr in den Ausschüssen haben werde und zudem als einzige politische Gruppierung in keinem einzigen Ausschuss vertreten sei.
Auf Anfrage ans Landratsamt bestätigt der geschäftsleitende Beamte, Otto Streitenberger, den Sachverhalt im Wesentlichen. Es sei einfach so, dass man zum "Normalzustand" zurückkehre, wie es die Landrätin bereits im Juni angekündigt habe. Landrätin Sabine Sitter habe in der Hochphase der Corona-Pandemie den Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppierungen angeboten, zu allen Sitzungen dazuzukommen und sich zu Wort melden zu können, auch wenn sie nicht Mitglied der Ausschüsse waren. Ihr sei wichtig gewesen, dass in dieser schwierigen Phase der Austausch und die Information nicht zu kurz komme.
Streitenberger: Informationsfluss nicht gestört
Selbstverständlich dürften auch künftig alle Kreisräte an allen Ausschüssen, auch den nichtöffentlich tagenden, teilnehmen, betont Streitenberger. Allerdings, so räumt er ein, hätten nur die Ausschussmitglieder selbst ein Rederecht. Anderen Kreistagsmitgliedern könne die Landrätin aber im Benehmen mit dem Ausschuss ein Rederecht erteilen. Das gelte auch für Kreisrat Schreck.
"Wir haben wieder ganz normale Zustände", erklärt der geschäftsleitende Beamte und verweist auf Paragraf 37, Absatz 2 der Geschäftsordnung des Kreistags. Hier sei das Mitspracherecht klar geregelt. In Einzelfällen könne der Ausschuss zu bestimmten Tagesordnungspunkten Nichtmitgliedern das Wort erteilen. Zudem heißt es: "...soweit die Mitglieder des Kreistages zu einem Beratungsgegenstand einen Sachantrag gestellt haben, soll ihnen dazu das Wort erteilt werden".
Dass die AfD keinen Fraktionsstatus habe, liege am Wahlergebnis. Streitenberger betont aber, dass der AfD-Sprecher im Kreistag nicht vom Informationsfluss ausgeschlossen sei . An den regelmäßigen Informationsrunden mit der Landrätin und den Fraktionsvorsitzenden könne Schreck wie bisher teilnehmen und hier auch mitdiskutieren.
Mal gespannt, was dem Kurt morgen zum Jammern einfällt - Schubendel am Springerstiefel gerissen?