Schon seit Jahren ist bekannt, dass die Douglasien entlang der Friedhofsmauer in Kreuzwertheim nicht stehen bleiben können. Die Bäume mussten nun gefällt werden, wie aus einer Pressemitteilung der Gemeinde hervorgeht.
Die Douglasie ist eine der mächtigsten Großbäume, aber auch sehr schnee- und windbruchgefährdet. Immerhin können diese Bäume bei optimalen Bedingungen eine Wuchshöhe von 30 bis 40 Meter mit einer Wuchsbreite von sieben bis zehn Meter erreichen.
Die Mächtigkeit in Verbindung mit der Eigenschaft als Flachwurzler haben die dort nur unweit entfernte Friedhofsmauer sehr in Mitleidenschaft gezogen. Die Wurzeln sind bereits stark in die Fundamentsteine eingedrungen. Das Wurzelwerk hat die Mauer angehoben und an einigen Stellen hat diese schon eine Schräglage. Bei der Überprüfung der Standsicherheit der Grabsteine und Grabmale wurde festgestellt, dass die in der Mauer eingelassenen und unmittelbar danebenstehenden Grabsteine sich bedenklich nach vorne neigen.
Mauern drohen einzustürtzen
Eine statische Beurteilung der Mauer ergab, dass gehandelt werden muss. Denn auch deren Standsicherheit ist an einigen Stellen mehr als bedenklich, nach Aussage des Statikers. Insgesamt bestand also Handlungsbedarf hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht. Zudem bezweifelten sämtliche angefragte Firmen den Sanierungserfolg der Sandsteinmauer, wenn die Bäume dort weiterhin stehen bleiben.
Weitere sachkundige Baumexperten wurden eingeschaltet, die feststellten, die mäßig schnellwüchsigen Bäume werden noch weiterwachsen und der Stammdurchmesser so zunehmen, dass nicht nur das Wurzelwerk, sondern auch die Baumstämme selbst die Mauer stellenweise zum Einstürzen bringen werden.
Gemeinderat sowie Bau- und Umweltausschuss haben sich bereits seit Jahren mehrfach mit der Thematik befasst. Letztendlich wurde am 2. Oktober einstimmig beschlossen, dass die Bäume entlang der Lengfurter Straße am Friedhof Kreuzwertheim entfernt werden.
Baumfällaktion ist mit Bund Naturschutz abgestimmt
Übrigens hat auch die Bayerische Versicherungskammer darüber informiert, dass sie für diese nicht standortgerechten Waldbäume an dieser Stelle im Innerortsbereich keinerlei Haftung übernehmen kann. Vor allem dann nicht, wenn der Gemeinde die Problematik und Gefahren der Verkehrssicherungspflicht längst bekannt sind. Schadensersatzpflichtig sei zunächst die Gemeinde als Eigentümerin der Bäume, wobei dann womöglich die Verantwortlichen regresspflichtig sind, die durch Unterlassung die objektive Gefahrenlage nicht beseitigten.
Die Baumfällaktion wurde darüber hinaus zuvor mit dem Vorsitzenden der Ortsgruppe Bund Naturschutz, Georg Wolpert, abgestimmt.
Die Gemeinde hat bereits einen Entwurf mit dem Landschaftsplaner abgesprochen, wie der Bereich neu bepflanzt werden soll. Zunächst werden die Wurzelstöcke mit einer Wurzelstockfräse entfernt. Anschließend wird die Mauer fachgerecht saniert. Hiernach soll wieder eine Neubepflanzung mit standortgerechten Bäumen erfolgen. Zudem sollen künftig auch im Friedhof selbst mehr Bäume angepflanzt werden.