
Kilometerweise Leitungen zu verlegen, wie es bei Nahwärmenetzen nötig sein wird, ist nicht billig. Zu den Baukosten können noch Sondernutzungsgebühren kommen. Bei Kreisstraßen kommt der Landkreis nun Gemeinden und Investoren entgegen: Künftig wird nur noch eine einmalige Bearbeitungsgebühr fällig, bisher wären es jährliche Zahlungen gewesen. Nach dem Kreisausschuss stimmte jetzt auch der Kreistag der Änderung der Satzung über Gebühren über die Sondernutzung an Kreisstraßen einstimmig zu.
Wie Alexander Kühl, der künftige Sachgebietsleiter für Tiefbau, in den Sitzungen erklärte, gehen beim Landkreis vermehrt Anträge zur Verlegung von Leitungen für Nahwärmekraftwerke in Kreisstraßen ein. Überraschend ist das nicht, verpflichtet das seit Jahresbeginn 2024 geltende Wärmeplanungsplanungsgesetz doch Gemeinden bis 100.000 Einwohner, bis zum 30. Juni 2028 Wärmepläne zu erstellen. Daher ist noch mit vielen Anträgen zu rechnen.
Regel gilt nur für Nahwärme
Für diese Sondernutzung gilt bisher eine Gebührensatzung aus dem Jahr 2011. Dafür würden für die "Kreuzung von Kreisstraßen" 75 bis 500 Euro fällig, sowie bei Längsverlegung (entlang der Straße) 75 bis 1000 Euro je angefangene 100 Meter, und das jeweils im Jahr. Erhoben werden zwar nur die Mindestsätze, dennoch würden sich das für eine 200 Meter lange Nahwärmeleitung mit zwei Straßenquerungen für eine angenommene Nutzungsdauer von 20 Jahren auf 6000 Euro summieren. Im Sinne des Klimaschutzes und der Energiewende wäre das eher nicht.
Die Verwaltung schlug daher vor, die Neuverlegung von Wärmeleitungen von Nahwärmenetzen lediglich mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 200 Euro zu belegen. Andere Leitungsarten (Gas, Strom, Kanal) bleiben davon unberührt. An der bautechnischen Ausführung ändert sich nichts, diese Anforderungen bei der Leitungsverlegung in Kreisstraßen werden in den jeweiligen Gestattungsverträgen festgehalten.
Im Kreisausschuss wurde die Umstellung als "Signal" gelobt.
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