Die Initiatoren des Gesundheitszentrums Karlstadt wollen nun „keine Zeit mehr verlieren“, heißt es in einer Pressemitteilung. In den nächsten Wochen schon werde ein Raumkonzept für das frühere Karlstadter Krankenhausgebäude mit den künftigen Nutzern erarbeitet. Der Kreistag Main-Spessart hat vor wenigen Tagen den Verkauf des Gebäudes für rund 1,8 Millionen Euro an die Investoren beschlossen.
Allerdings hat die Sache einen Haken: Beim Erweiterungsbau des Krankenhauses 1995 hat der Landkreis Fördermittel erhalten, die an eine mindestens 25 Jahre dauernde, gemeinwohl-orientierte medizinische Nutzung geknüpft waren. Diese 25 Jahre sind noch nicht abgelaufen und die Nachnutzung des Gebäudes wird nicht komplett gemeinwohl-orientiert sein.
4,3 Millionen Euro
Insgesamt steht nach Auskunft von Klinikreferent Gregor Bett eine Rückzahlung von rund 4,3 Millionen Euro an Fördermitteln im Raum. Landrat Thomas Schiebel und Referent Bett gehen jedoch davon aus, dass das Finanzministerium auf eine Rückforderung verzichtet, schließlich sind 23 von 25 Jahren bereits verstrichen und zumindest Teile des Gebäudes werden auch künftig gemeinwohl-orientiert genutzt.
Die Praxen im geplanten Ärztehaus gelten als „wirtschaftlich orientiert“, doch die im Gebäude untergebrachte Küche des benachbarten Alten- und Pflegeheims der Heroldstiftung sowie Teile der Krankenhausverwaltung werden als gemeinwohl-orientierte Nutzung gezählt. Zudem soll eine ambulante Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uni Würzburg einziehen; auch diese wäre gemeinwohl-orientiert.
Regierung muss prüfen
Das bayerische Finanzministerium hat nun zu entscheiden, ob und wieviel der gezahlten Mittel es zurückfordert. „Bei der Schließung von Krankenhäusern ist der Widerruf von Förderbescheiden zu prüfen“, teilt Ministeriums-Pressesprecher Sebastian Kraft mit. Unter bestimmten Voraussetzungen könne auf den Widerruf verzichtet werden. Für die Entscheidung sei auch die Art der Nachnutzung maßgeblich. „Die Prüfung, ob die Verzichtsvoraussetzungen vorliegen, obliegt der Regierung von Unterfranken. Für konkrete Aussagen über einen Widerruf bleibt daher das Ergebnis der Prüfungen der Regierung von Unterfranken abzuwarten.“
Warten aber wollen die Köpfe der Gesundheitszentrum Karlstadt GmbH, Alexander Weigand von der Würzburger Beethovengruppe und Allgemeinarzt Dr. Johannes Kromczynski, nicht. „Die Ärzte scharren schon mit den Hufen“, sagt Weigand. Unklar ist zudem, wie lange das Warten dauern soll.
Nicht auf dem neuesten Stand
Landrat Schiebel erklärte vergangene Woche, der Landkreis habe sich ein einseitiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gesichert, das bis 30. November gilt. Davon Gebrauch machen will der Landkreis nur, wenn das Finanzministerium tatsächlich eine hohe Rückzahlung fordert. Alexander Weigand sagte vergangene Woche, er lese den Vertrag so, dass dieses Rücktrittsrecht nur bis 30. September gilt. Am 1. Oktober werde das Gebäude unwiderruflich Eigentum der Gesundheitszentrum Karlstadt GmbH. Kaum vorstellbar, dass das Finanzamt bis Ende September schon über eine mögliche Rückforderung entschieden hat.
Sandra Amberger, Pressesprecherin des Klinikums Main-Spessart, erklärt, sie gehe davon aus, dass das Rücktrittsrecht wie verlautbart bis 30. November gelte. Dies sei spät so in den Vertrag aufgenommen worden. Weil der Verhandlungsführer der Investoren zurzeit in Urlaub weile, sei Alexander Weigand womöglich nicht über jedes Vertragsdetail auf dem neuesten Stand.
Gemeinsames Ziel
Einig sind sich Landkreis und Käufer jedoch über ihr gemeinsames Ziel: Im Krankenhausgebäude soll nun „eine qualitativ hochwertige, ambulante, medizinische Versorgung der Bürger Karlstadts und der Umgebung etabliert“ werden. Und die Projektentwickler denken schon weiter: Wenn das Zentralklinikum in Lohr gebaut ist, wird die Klinikumsverwaltung dorthin umziehen. „Wenn sich das Gesundheitszentrum Karlstadt etabliert hat, steht dann weiterer Raum für weitere Ärztekollegen zur Verfügung“, heißt es in der Pressemitteilung des Unternehmens. Das gilt aber nur, wenn alles klappt.