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Arnstein
Arnstein: Kräftige Schelte des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
Günter Roth
 |  aktualisiert: 08.02.2024 22:36 Uhr

Scheinbar ohne großes Aufsehen stellte Fabian Helmerich, der Geschäftsführer der Stadtverwaltung, dem Arnsteiner Stadtrat den Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) für die Stadt Arnstein, den Schulverband Grundschule Arnstein, Grundschule Schwebenried und Verbandsschule Arnstein sowie die Cordula Beck’sche Stiftung für die Haushaltsjahre 2014 bis 2019 vor. Der BKPV, als öffentliche übergeordnete Finanzkontrolle, analysiert und untersucht die Jahresrechnungen, ordnungsgemäße Kassenverwaltung sowie die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze.

Geprüft wurden dabei, ob die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind, ob die Einzahlungen und Auszahlungen begründet und belegt sind, die Jahresrechnung sowie die Vermögensnachweise der kostenrechnenden Einrichtungen ordnungsgemäß aufgestellt sind und ob wirtschaftlich und sparsam verfahren wird.

Bemängelt wurden in dem Bericht unter anderem, dass die letzte Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung und Entwässerung im August 2005 – also vor 16 Jahren – erfolgte, die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten liegen noch weiter zurück, nämlich 1994. Außerdem muss die Erschließungsbeitragssatzung neu erlassen werden; diese ist für die entsprechende Erhebung der Beiträge unerlässlich. Die Fristen für die Aufstellung, Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung seien künftig einzuhalten, mahnte die BKPV.

Unterlagen nicht vorgelegt

Unterlagen über örtliche Rechnungsprüfungen sowie Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters konnten nicht vorgelegt werden. Gemäß Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Anschließend wäre die Jahresrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres örtlich von einem Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen Danach hat der Stadtrat, in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Durch Verzögerungen im Abrechnungsverfahren wurden laut BKPV insgesamt rund vier Millionen Euro nicht eingefordert. So wurden Vollstreckungsmaßnahmen verspätet eingeleitet, erhebliche Kasseneinnahmereste (Geldforderungen gegenüber Bürger und Gewerbetreibende) wären zu bereinigen. Im Rahmen der Kassenprüfung untersuchten die Prüfer auch das örtliche Mahn- und Vollstreckungswesen. Nach der Jahresrechnung 2019 betrugen die ausgewiesenen Kasseneinnahmereste der Stadt nahezu 1,1 Millionen Euro.

Keine Bescheide erlassen

Weiterhin fordern die Prüfer eine Fiktivabrechnung von verschiedenen Ausbaubeitragsmaßnahmen. Die Verwaltung habe in den vergangenen Monaten damit begonnen, die vorhandenen Rückstände bei der Abrechnung von Straßenausbaumaßnahmen der vergangenen Jahre aufzuarbeiten. Demnach wurden bislang 17 Ausbaumaßnahmen, die in den Jahren 1998 bis 2013 durchgeführt wurden, nicht endgültig abgerechnet. Teilweise setzte die Verwaltung Vorauszahlungen auf den Straßenausbaubeitrag fest, erließ jedoch noch keine Bescheide über den endgültigen Beitrag. Nach überschlägigen Berechnungen der Verwaltung dürfte es sich um ausstehende Beiträge von insgesamt rund zwei Millionen Euro handeln.

Zuletzt stellte der BKPV in seinem Bericht fest, dass die Entgelte für die städtischen Einrichtungen defizitär waren. Die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung erwirtschafteten in den Berichtsjahren ein kamerales Defizit von annähernd 1,3 Millionen Euro, bei der Wasserversorgung betrug der Fehlbetrag im 546 000 Euro, die aus aus allgemeinen Deckungsmitteln finanziert werden. Die beiden kameralen Ergebnisse der beiden Einrichtungen sind jedoch keine verlässliche Ergebnisgrößen, da seit 2007 bei beiden Einrichtungen keine aktualisierte Gebührenbedarfsberechnungen mehr vorlagen.

Auf Kostendeckung achten

Weiterhin weißt der BKPV darauf hin, dass in den sonstigen Einrichtungen auf einen angemessenen Kostendeckungsgrad geachtet werden sollte. Der Betrieb der öffentlichen Einrichtungen Musikschule, die Volkshochschule, die Stadtbibliothek, die Jugendzentren, der Badesee, die Stadthalle und das Hallenbad erforderten im Jahr 2019 fast 500 000 Euro an allgemeinen Deckungsmitteln, wobei keine Verwaltungskostenbeiträge, keine Verrechnung und keine kalkulatorischen Kosten berücksichtigt seien. Ein großer Zuschussbedarf in 2019 bestand auch bei der städtischen Kindertageseinrichtung mit etwa 373 000 und bei den externen Kindergartenträgern mit etwa 471 000 Euro.

Die Schlussbesprechung über das Gesamtergebnis der überörtlichen Prüfung des BKPV fand im Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung am 12. Juli statt. Über den Verlauf und das Ergebnis dieses außerordentlichen Berichtes ist nichts öffentlich bekannt.

 
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  • S. W.
    Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband rügte, dass Unterlagen über örtliche Rechnungsprüfungen sowie Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters nicht vorgelegt werden konnten.
    Ich frage mich, warum hat diese Behörde nicht schon längst - also schon Jahre vorher - Maßnahmen ergriffen.
    Beim Finanzamt könnten sie was lernen, dort werden säumige Steuerzahler mehrmals angemahnt und es drohen bei Nichtvorlage der Steuererklärung Konsequenzen.

    Der aufmerksame Bürger hat schon im Vorfeld der Kommunalwahl im Jahre 2008 erfahren können, dass einiges im argen lag.
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  • T. E.
    Die Überwachung der Bereinigung der regelmäßige erfolgten Prüfungsbeanstandungen ist Aufgabe des Landratsamts.
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  • A. K.
    Der Stadtrat besteht aus Pappnasen ohne Ahnung. Da müssten eineige langjährige Stadträte einschließlich des Bürgermeisters, der ja selber jahrelang Stadtrat war, eigentlich geteert und gefedert auf Schwellen aus der Stadt getragen werden.
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