"Ich habe noch lange nicht fertig!", sagte Bürgermeister Lorenz Strifsky als ihm sein Stellvertreter Wolfgang Heß in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Kommunale Dankesurkunde des Innenministers Joachim Herrmann überreichte. Durch die Urkunde soll Strifskys langjähriges und verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung gewürdigt werden.
Es geht munter weiter mit der Generalsanierung der Grundschule in Thüngen. In der Sitzung wurden rund 200 000 Euro für Arbeiten im Innenausbau vergeben. Die Firma Kessler aus Frammersbach übernimmt für 92 000 Euro die Fliesenarbeiten, die Bodenbelagsarbeiten gingen für 63 000 Euro an die Firma Haupt in Münnerstadt und die Franz Nüsing GmbH aus Münster erstellt für 55 000 Euro eine mobile Trennwand im Mehrzweckraum. Insgesamt ist die Sanierung sowohl in zeitlicher als auch in finanzieller Hinsicht voll im gesetzten Rahmen.
Müller: Rechnungen nicht ausreichend transparent
Zum zweiten Mal wurden zwei Rechnungsgenehmigungen von der Energie Karlstadt von der Tagesordnung genommen. Grund dafür waren zwei Verlegungsmaßnahmen von Teilen des Mischwasserkanals in unterschiedlichen Straßen. Nach Ansicht des Gemeinderats Bernd Müller waren diese Arbeiten vom Aufwand her relativ gleich, doch belief sich die eine Rechnung auf 9000, die andere auf 5600 Euro. Für Müller waren die Rechnungen nicht ausreichend transparent, außerdem bemängelte er, dass die fehlenden Informationen zu den jeweiligen Aufwänden dem Gremium nicht rechtzeitig bekannt gegeben worden seien. Daraufhin nahm Bürgermeister Lorenz Strifsky die beiden Vorgänge bis zur Klärung von der Tagesordnung.
Gegen die Stimme von Marktgemeinderat Patrick Druschel beschloss der Gemeinderat die Anpassung der gemeindlichen Hebesätze für die Gewerbesteuer sowie für die Grundsteuer A und B. Der Satz steigt bei der Grundsteuer A von 320 v.H. (vom Hundert) auf 360 v.H., für die Grundsteuer B von 320 v.H. auf 340 v.H. und der Gewerbesteuersatz steigt von 350 v.H. auf 380 v.H. Die Erhöhung erfolgt ab 1. Januar 2022. Die Gemeinde verspricht sich davon eine Verbesserung der freien Finanzspanne für zukünftige Investitionen sowie Erreichung der Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Schuldentilgung. Insgesamt liegen die Hebesätze noch immer unter dem Landesdurchschnitt und sind vergleichbar mit denen der umliegenden Gemeinden.
Für den Betrieb des kommunalen Kindergartens beschloss der Gemeinderat die Anpassung der Bedarfsplanung für die Jahre 2021 bis 2026. Derzeit gibt es 97 Plätze für alle Altersgruppen. Davon sind 15 Krippenplätze (ganztags) und 67 Regelplätze; 17 sind allerdings bis zum 31. August 2022 befristet. Die Betreuung erfolgt in einer Krippengruppe, einer Übergangsgruppe für Kinder ab 2,7 bis 3,5 Jahren und zwei Regelgruppen.
Weitere Vollzeitplätze sollen geschaffen werden
Grundsätzlich entschloss sich der Gemeinderat, die Bedarfsfeststellung auf 100 Prozent und nicht auf die üblichen zwei Drittel festzusetzen. Bedacht wurde dabei der zu erwartende Bedarf im Zuge der jüngst beschlossenen Erweiterung des Baugebiets. Bis ins Kindergartenjahr 2026/27 wird sonst eine Lücke von durchschnittlich 13 Plätzen erwartet, die durch die Vollabdeckung vermieden werden kann. Weil die allgemeine Tendenz auch in Thüngen zu einer Ganztagesbetreuung in der Krippe geht und außerdem viele Eltern ihre Kinder bereits gerne nach dem ersten Jahr länger buchen, sollten weitere Vollzeitplätze geschaffen werden. Dementsprechend werden künftig 28 Krippenplätze und 70 Regelplätze von der Gemeinde als bedarfsnotwendig anerkannt.
Diese Entwicklung macht allerdings mittelfristig eine räumliche und personelle Erweiterung des Kindergartens notwendig. Die Kosten für einen Anbau schätzt Bürgermeister Strifsky auf rund 1,4 Millionen Euro.
Der Marktgemeinderat bewilligte sowohl dem Posaunenchor der evangelischen Kirchengemeinde als auch dem Ökumenischen Kirchenchor beider Konfessionen einen Zuschuss von je 300 Euro.