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Karlstadt
Kommentar zur Fey-Straße: Karlstadt darf keinen Nazi ehren
Die Entscheidung zur Umbenennung der Nikolaus-Fey-Straße ist richtig. Einige Gegenstimmen sind ein Beleg der Verschwurbelung der Gesellschaft.
Nikolaus Fey, Porträt von 1941.
Foto: Repro Björn Kohlhepp | Nikolaus Fey, Porträt von 1941.
Markus Rill
Markus Rill
 |  aktualisiert: 08.02.2024 15:01 Uhr

Wenn eine Kommune eine Straße oder einen Ort nach einer öffentlichen Person benennt, dann ist das als Würdigung dieser Person gemeint und zu verstehen. Deshalb wurde 2017 eine Ecke des Kirchplatzes in „Bischof-Stangl-und-Pfarrer-Steinert-Platz“ umbenannt. Deshalb gibt es in Karlstadt Glauberstraße, Querfurtstraße, Schönerstraße mit Lokalbezug ebenso wie Mozart-, Beethoven- und Dürerstraße. Und kann in dieser Reihe – neben Stadtgründer Konrad von Querfurt und Ludwig van Beethoven – ein Nazi-Zensor, Propagandist und Mitglied der Lokalregierung in einem besetzten Gebiet stehen?

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