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Gemünden
Kommentar: Fall Felbinger stellt die Frage nach dem Anstand
Das Recht, weiterhin politische Ämter zu bekleiden, hat der wegen Betrugs verurteilte Günther Felbinger aus Main-Spessart. Aber ist das auch moralisch richtig?
Günther Felbinger, hier im März 2018 im Gerichtssaal, will seine politische Karriere zumindest als Stadtrat in Gemünden fortsetzen und hat auch eine Bürgermeisterkandiadtur nicht ausgeschlossen.
Foto: Peter Kneffel, dpa | Günther Felbinger, hier im März 2018 im Gerichtssaal, will seine politische Karriere zumindest als Stadtrat in Gemünden fortsetzen und hat auch eine Bürgermeisterkandiadtur nicht ausgeschlossen.
Michael Fillies
Michael Fillies
 |  aktualisiert: 19.10.2020 10:38 Uhr

Schon von Kindheit an weiß der Mensch zwischen Richtig und Falsch zu unterscheiden. Das Recht, weiterhin politische Ämter zu bekleiden, hat der verurteilte Betrüger Günther Felbinger. Aber ist das richtig?

Immerhin hat er, der schon bei der Verwandtenaffäre des Bayerischen Landtags dabei und also gewarnt war, über Jahre sein Mandat als Volksvertreter missbraucht, um sich am Staat, also am Volk, zu bereichern. Die Strafe des Landgerichts München, die erst 2021 verbüßt sein wird, ist mit 17 Monaten Freiheitsstrafe hoch. Zum Vergleich: Ein Beamter, gleich in welcher Position, verliert ab einem Jahr Freiheitsstrafe automatisch wegen des verletzten Dienst- und Treueverhältnisses Posten und Pension.

Unrecht und enttäuschtes Vertrauen

Im Fall Felbinger geht es nicht nur um Recht und Unrecht und enttäuschtes Vertrauen, es geht vor allem um Anstand. Der hätte dem überführten Straftäter allerspätestens mit der Verurteilung im vergangenen Jahr den Rücktritt von allen politischen Ämtern geboten. Es nicht getan zu haben, sondern es mit Aussitzen zu versuchen, hat Günther Felbinger weiter Sympathien gekostet. Und wer, wie der Autor dieser Zeilen, erwartet hatte, dass Felbinger sein politisches Engagement mit den Kommunalwahlen im März 2020 enden lassen würde, verliert mit der Ankündigung, weitermachen zu wollen, den letzten Rest Verständnis.

Was Anstand ist, zeigten die Bundes- und Landtagsabgeordneten, Kreis- und Stadträte, Veranstalter und Ehrengäste, in deren Mitte sich Günther Felbinger bei den verschiedensten Anlässen weiterhin wie selbstverständlich drängt. Mochten die Zuschauer mehr oder weniger vernehmlich murren oder pfeifen, die Politiker, deren Ansehen Felbinger beschädigt hat, ließen sich ihr durchaus vorhandenes Unbehagen nicht anmerken.

Nominierung als Provokation

Diesen Anstand der Kollegen haben Felbinger und der Chef seiner neuen Wählergruppierung FWG, Gerhard Thumes, möglicherweise falsch interpretiert, als Zustimmung womöglich. Das Vorhaben, den noch fast zwei Jahre unter Bewährung stehenden Felbinger in Stadtratsausschüsse (darunter den Rechnungsprüfungsausschuss!) zu bringen und sein politisches Dasein über den März 2020 hinaus zu verlängern, ist eine schier unerträgliche Provokation. Felbinger und Thumes zwingen auch die Anständigen jetzt, eindeutig Stellung zu beziehen und zu unterscheiden: zwischen Richtig und Falsch, zwischen Anstand und Unanständigkeit.

 
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