Nicht alle geplanten Eingriffe können aufgrund der Pandemiesituation derzeit am Klinikum Main-Spessart durchgeführt werden. Der Eigenbetrieb des Landkreises bittet Patientinnen und Patienten um Verständnis, wenn Eingriffe abgesagt werden müssen. Notwendig ist die Reduzierung des OP-Programms aufgrund der aktuell hohen Belastung durch die Pandemie. Dies gibt das Klinikum in einer Pressemitteilung bekannt.
„Aufgrund der aktuell starken Belastung unserer Stationen und der gleichzeitigen Personalausfälle in der Belegschaft ist es nötig, das Elektivprogramm einzuschränken“, erklärt Dr. Susann Walz, Pandemiebeauftragte und Leiterin der Zentralen Notaufnahme. Sie versichert aber: „Selbstverständlich behandeln wir weiterhin alle Patienten, deren Eingriffe nicht aufgeschoben werden können. Die Notfallversorgung ist nicht gefährdet.“
Auch kurzfristige Änderungen sind möglich
Müssen Eingriffe abgesagt werden, werden die Patienten persönlich von den Mitarbeitenden des Klinikums informiert. Aufgrund der sich schnell verändernden Lage kann es zu kurzfristigen Änderungen des OP-Programms kommen – gegebenenfalls noch am Tag des geplanten Eingriffs. Dies wird je nach Dringlichkeit und Lage entschieden.
Die Corona-Basisschutzmaßnahmen schreiben in Bayern weiterhin FFP2-Masken und eine Testpflicht für alle Besucherinnen und Besucher in bestimmten Einrichtungen vor, zu denen auch das Klinikum Main-Spessart zählt. Das Einhalten der aktuellen Regelungen ist weiterhin Pflicht. Das Empfangspersonal führt zudem bei Betreten eine Temperaturkontrolle durch. Bei Vorliegen von Symptomen kann kein Besuch erfolgen.
Besuche sind demnach weiterhin nach dem 3x1-Konzept (eine feste Besuchsperson pro Patient/-in, einmal täglich, eine Stunde) und der 2G+-Regelung (geimpft, genesen und mit aktuellem, gültigen, negativen Testnachweis oder Boosterimpfung) gestattet. Für Besucher bedeutet das: Eine feste Besuchsperson pro Patient kann diesen täglich für eine Stunde im Zeitraum zwischen 14 und 18 Uhr im Krankenhaus besuchen, wenn sie einen tagesaktuellen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen kann.