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ERLENBACH/WÜRZBURG
Klage gegen Windräder scheitert
jfr
 |  aktualisiert: 11.12.2019 19:10 Uhr

Das war eine ungewohnt kurze Verhandlung am Bayerischen Verwaltungsgericht am Dienstagmorgen in Würzburg. Der Vorsitzende Richter machte den Klägern bereits in den ersten Sätzen deutlich: „Sie sind hier im falschen Verfahren.“

Die Gemeinde Erlenbach hatte Klage gegen den Freistaat Bayern erhoben, weil auf Grundstücken in Tiefenthal ein Windpark mit zwei Windkraftanlagen entstehen soll. Zuvor hatte die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld bereits beim Landratsamt Main-Spessart beantragt, die Entscheidung über den Bau der Windräder zurückzustellen, scheiterte damit jedoch.

Die Argumente der Gemeinde: In den für die Windräder vorgesehenen Flächen läuft bereits ein Verfahren für ein Wasserschutzgebiet, das beeinträchtigt werden könnte.

Außerdem sagte der Bürgermeister der Gemeinde Erlenbach, Georg Neubauer (FWG-SPD): „Die 10-H-Regelung wurde eingeführt. Wie sollen wir den Bürgern verkaufen, dass wir dagegen nicht vorgehen?“ Gemeint ist die Regelung, die der Bayerische Landtag Ende 2014 beschlossen hat. Sie sieht vor, dass Windräder zehnmal so weit von Wohngebieten entfernt sein müssen, wie sie hoch sind.

Berechtigte Einwände

Der Vorsitzende Richter räumte ein, dass das durchaus berechtigte Einwände seien, diese jedoch nur in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren geltend gemacht werden könnten. Die zwei geplanten Windkraftanlagen wären mit dem Flächennutzungsplan und den geplanten Änderungen vereinbar.

Der Bürgermeister der Gemeinde erklärte daraufhin, die Klage zurückzunehmen. Die Verfahren werden eingestellt. Die Kosten muss die Gemeinde Erlenbach tragen.

Neubauer äußerte im Anschluss an die Verhandlung: „Wir haben nicht gewusst, dass das so läuft.“ Man habe beschlossen, dieses Verfahren einzugehen. Der Gemeinderat sei rechtlich einfach nicht so bewandert und werde nun seine Lehren daraus ziehen.

In der nächsten Gemeinderatssitzung soll darüber entschieden werden, ob Erlenbach ein weiteres Verfahren anstrengt. Der Bürgermeister sieht sich in der Verantwortung: „Wir haben den Auftrag der Bürger, ein Veto gegen die Windräder einzulegen. Daher werden wir den Weg wahrscheinlich auch gehen.“

 
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Kommentare
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  • markmuen
    Was bedeutet der Bau von Windkraftanlagen denn nun eigentlich für Zukunft einer Gemeinde? Also was, wenn -wie so oft- die Anlagen in minimal möglichem Abstand zu Wohnbebauung bzw. zu Schutzgebieten aufgestellt werden? Sind dann neue Wasserschutzgebiete bzw. Wohngebiete etc. in Windparknähe nicht mehr möglich? Da macht doch die 10H-Regel richtig Sinn, denn die Gemeinden können ja selbst entscheiden, ob der Abstand 10x Anlagenhöhe (und somit Puffer für die Zukunft) betragen soll, oder eben weniger, ohne Puffer.
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  • helau93
    In so einem Fall kann man vorher auch rechtlichen Rat bei einem Anwalt einholen. Das ist sicher günstiger, als einfach drauf los zu Klagen.
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  • U4564@gmx-ist-cool.de
    traurig
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