Die Dacheindeckung des Frammersbacher Rathauses ist mittlerweile so marode, dass immer wieder Ziegelstücke vom Dach fallen und so eine Gefährdung für Passanten und Fahrzeuge darstellen. Erste Stellen, an denen Regenwasser in das Gebäude eindringt, werden sichtbar. In welcher Form die Sanierung nun erfolgen soll und ob in diesem Zuge eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) auf das Dach soll, diskutierte der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend in der Aula der Heubergschule.
Bei der letzten Sanierung des Rathauses verzichtete der Markt aus Kostengründen auf die Sanierung des Daches des ehemaligen Schulgebäudes, erläuterte Architekt Armin Bauer. Die Kosten für die klassische Biberschwanzeindeckung lägen bei rund 134 000 Euro. Eine Eindeckung mit Falzziegeln im Falle einer Photovoltaik-Installation brächte ein geringeres Gewicht auf den Dachstuhl und einen Preisvorteil von bis zu 32 000 Euro, je nach Ziegelart.
Optik beeinträchtigt
Der Nachteil: Die Optik der Dachfläche würde sich von der des alten Rathauses absetzen, das bereits saniert ist. Hinzu kämen noch Gerüstkosten. Klärungsbedarf sah der Planer bei der Frage, ob die zehn Gauben des leerstehenden Dachraums aus optischen Gründen erhalten bleiben sollen. Rund 3000 Euro zusätzlich wären für das Herrichten pro Gaube einzukalkulieren.
Die 9000 prognostizierten Kilowattstunden elektrischen Strom vom eigenen Dach würden der Energiebilanz des Rathauses guttun. Rund 30 000 Kilowattstunden werden in dem Verwaltungsgebäude im Jahr verbraucht. Bei 19 000 Euro lägen die Installationskosten für die PV-Anlage mit Energiespeicher. In 20 Jahren würde die Anlage 11 500 Euro erwirtschaften, rechnete Dominik Zachrau vor.
Zwar könne eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich betrieben werden, allerdings lege laut Bürgermeister Christian Holzemer die selbst auferlegte Gestaltungssatzung für das Ortszentrum sehr hohe Maßstäbe fest. In der Satzung heißt es, dass Solar- und Photovoltaikanlagen nicht auf den öffentlichen Straßenseiten zugewandten Dachflächen errichtet werden sollen.
Harald Blank (CSU) gab in der anschließenden Diskussion zu bedenken, dass Anwohnern bei Bauberatungen bereits geraten wurde, auf eine PV-Anlage zu verzichten. Norbert Meidhof (Freie Wähler) schloss sich an und vertrat die Meinung, dass auch die Kommune selbst die Gestaltungssatzung umzusetzen und zu beachten hat. So sinnvoll eine Photovoltaikanlage auch sei, wäre es ein "ganz schlechtes Beispiel es anderen abzulehnen und selbst umzusetzen". Zahlreiche Wortmeldungen sprachen sich für die Biberschwanzeindeckung ohne PV-Anlage für das ortsbildprägende Gebäude aus.
Signal fürs Klima
Karlheinz Geiger (Grüne) warb, dass der Markt mit der Installation der PV-Anlage zeigen könne, etwas für den Erhalt des Klimas zu tun. Er sah die Gestaltungssatzung in diesem Fall als nicht sinnvoll an. Fraktionskollege Werner Friedel würde sich eine Kompensation mit einer PV-Anlage an anderer Stelle wünschen.
Am Ende einer ausführlichen Erörterung sprach sich das Gremium mit zwei Gegenstimmen aus den Reihen der Grünen-Fraktion für die klassische Biberschwanzeindeckung ohne die Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromgewinnung aus. Die Erneuerung des Daches soll wegen des Sicherheitsaspekts zeitnah erfolgen.
Hier zeigt sich das ganze Dilemma der eigenen Engstirnigkeit. Erst nicht wollen und anderen verbieten, dann wollen, aber nicht mehr können, weil man den Ärger der zuvor Abgelehnten fürchtet.
Jetzt gäbe es die Möglichkeit für den bestehenden Gemeinderat, Einsicht zu zeigen und zuzugeben, dass der alte Beschluß kurzsichtig/falsch war. Das würde von charakterlicher Größe zeugen, ist aber anhand der Aussage des CSU Mannes wohl nicht zu erwarten.
Oder die BürgerInnen lösen das Dilemma: bei der nächsten Wahl einen klomplett neuen Gemeinderat wählen, dann können die Neuen die alten Beschlüsse ohne Gesichtsverlust vom Tisch fegen, da nicht ihre Entscheidung.
9000kWh zeugen ausserdem von einer Minisolaranlage, wie man sie auf einem EFH findet. Auf das Dach des Rathauses passt sicher das 3-4 fache. Das kostet dann zwar mehr als 19 Tsd €, dafür wäre auch der Autarkiegrad und Ertag nach 20 jahren deutlich höher.
Das ist ein nicht mehr zu rechtfertigender Beschluss, der schnellstmöglich aufgehoben werden sollte.