
Im Landkreis Main-Spessart gelten ab Dienstag, 25. Juni, besondere Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Aufgrund des erstmaligen Nachweises der ASP im grenznahen Landkreis Groß-Gerau (Hessen) ist die Gefahr einer Ausbreitung nach Bayern weiter gestiegen, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Eine weitere Ausbreitung ist aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen auf den gesamten deutschen Schweinemarkt unbedingt zu verhindern.
Für Menschen ist die ASP ungefährlich, denn das Virus wird nicht auf Menschen übertragen. Selbst vom Verzehr von infiziertem Schweinefleisch geht kein gesundheitliches Risiko aus. Die Seuche befällt ausschließlich Haus- und Wildschweine, für die eine Infektion meist tödlich endet.
Jäger müssen tot aufgefundene Wildscheine melden
Um eine mögliche Verschleppung in den Landkreis Main-Spessart im Ernstfall frühzeitig erkennen zu können, ordnet das Landratsamt in einer Allgemeinverfügung ein intensiviertes "Monitoring" für Wildschweine an. Jägerinnen und Jäger müssen unter anderem alle gesund erlegten Wildschweine beproben und alle krankheitsverdächtig oder verendet aufgefundenen, auch überfahrene, Wildschweine samt Fundort dem Veterinäramt melden. Nähere Informationen dazu finden sich in einem stets aktuell gehaltenen Merkblatt auf der Website des Landkreises (www.main-spessart.de). Fleisch von erlegten Wildschweinen darf erst nach Vorlage des negativen Untersuchungsbefundes in Verkehr gebracht werden.
Die Bevölkerung wird gebeten, verendet aufgefundene Wildschweine dem Jagdpächter oder dem Veterinäramt zu melden. Zudem ist wie auch bisher darauf zu achten, keine Wurst- oder Fleischreste unachtsam wegzuwerfen. Zwar ist Fleisch von infizierten Tieren unbedenklich für den Menschen, kann aber als Überträger auf andere Schweine dienen. Daher sollten Speisereste stets nur in verschließbaren Müllbehältern entsorgt werden.
Schweinehalter sind dringend aufgefordert, ihren Betrieb zu schützen und ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen.