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Zellingen
Keine Ausnahme von der Bauordnung für höhere Garage
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 18.02.2022 02:21 Uhr

"Wir können keinen Vertrag zu Lasten Dritter machen", sagte Bürgermeister Stefan Wohlfart im Zellinger Bauausschuss, als es um eine Abweichung von der Bayerischen Bauordnung ging. Die wäre nötig, damit private Bauherren in der Siedlungsstraße 16 in Duttenbrunn zusammen mit einem Einfamilienhaus eine Doppelgarage mit mittlerer Wandhöhe an der Grenze von 3,22 Metern bauen dürfen. Die Bayerische Bauordnung erlaubt maximal drei Meter.

Noch gehört das Nachbargrundstück der Gemeinde, es soll aber verkauft werden. Die höhere Garagenwand zu erlauben, hätte grundsätzliche Auswirkungen auf die Bebaubarkeit des Grundstücks und damit auch auf seinen Wert. Begründet wird die gewünschte Abweichung mit dem natürlichen Geländeniveau und dem Wunsch nach einem geringen Höhenversatz zum Wohnhaus. Auch das Haus selbst wird stellenweise höhere Wände haben als erlaubt, bergseitig sind 5,10 Meter Wandhöhe geplant, während der Bebauungsplan maximal 4,25 Meter erlaubt. Hierfür erteilte der Bauausschuss einstimmig eine Befreiung, für die Abweichung von der Bayerischen Bauordnung gab es dagegen keine Zustimmung.

Wenige Grundstücke weiter planen private Bauherren ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage. Hier erteilte der Ausschuss eine Befreiung für das geplante Walmdach mit Eindeckung in Anthrazit. Der Bebauungsplan gibt Satteldächer mit roter oder rotbrauner Eindeckung vor. Ähnliche Walmdächer sind im Baugebiet bereits vorhanden, zudem passe Anthrazit besser zu eventuellen Solaranlagen.

Schon lange plant der Abwasserzweckverband "Zellinger Becken" eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Kläranlage zur Eigenstromerzeugung. Jetzt rechte er einen Antrag auf Vorbescheid ein. Das Grundstück in der Lage "Au" liegt im Außenbereich und teilweise im Überschwemmungsbereich des Maines. Das Zellinger Bauamt hält es als unselbstständigen Teil des privilegierten Vorhabens Kläranlage für zulässig, das da Energie vor allem den enormen Strombedarf der Kläranlage teilweise decken soll. Der Bauausschuss stimmte einstimmig für den Vorbescheid.

Auch zwei weitere Bauanträge in Zellingen erhielten das gemeindliche Einvernehmen: Das bestehende Einfamilienhaus in der Bürgermeister-Josef-Günter-Straße 17 wird zu einem Mehrfamilienhaus umgebaut. Dabei wird das Dachgeschoss abgebrochen und neu wiedererrichtet. Im Mähderweg 20 plant ein Bauherr die Errichtung von einer Wohneinheit, zwei Gauben und einer Balkonanlage.

 
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