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HAFENLOHR
Keine Ampel für Hafenlohrs Umgehungsstraße
Die Zauneidechsen im Baustellenbereich der Umgehungsstraße bei Hafenlohr müssen umgesiedelt werden.
Foto: Silberbach | Die Zauneidechsen im Baustellenbereich der Umgehungsstraße bei Hafenlohr müssen umgesiedelt werden.
Ralf Thees, Redakteur, Main-Post, Redaktion Marktheidenfeld.
Ralf Thees
 |  aktualisiert: 11.12.2019 18:49 Uhr

Wieder ist die geplante Ortsumgehung für Hafenlohr etwas näher gerückt, was das Verfahren angeht. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte das staatliche Bauamt den Vorentwurf vor und das Büro WGF aus Nürnberg die umweltfachliche Begleitplanung. Das soll der letzte Bericht des Bauamts sein, bevor das Projekt in das Planfeststellungsverfahren geht.

Der Straßenverlauf hat sich seit den letzten Entwürfen nicht mehr geändert. Die neue Staatsstraße 2315 wird zwischen Marktheidenfeld und Lohr bei Hafenlohr am Main entlang laufen, das Verkehrsaufkommen in der Hauptstraße im Altort soll dann deutlich zurückgehen. Laut den Berechnungen des Bauamts sollen statt der durchschnittlich 9180 Fahrzeugen am Tag im Jahr 2030 nur noch 1800 durch die Hauptstraße fahren.

Keine Ampel an der Kreuzung

Falk Piller vom Bauamt stellte die Lärmschutzpläne vor. Es sollen Lärmschutzwände entlang der Umgehungsstraße installiert werden. Auf der dem Ort zugewandten Seite der Straße wird ab der Einmündung in die Straße nach Marienbrunn – und dann auch in den Altort – auf 170 Metern eine zwei bis drei Meter hohe Wand gebaut, die auch noch ein Stück in den Ort reicht. Ab der Stelle, an der die Hochwasserschutzwand beginnt, wird darauf eine weitere Lärmschutzwand installiert, die 1,2 Meter bis 2,5 Meter hoch sein und bis zum Ortsende 763 Meter lang sein wird.

Zur Enttäuschung des Gemeinderats wird es an der Kreuzung keine Ampel für die Autos geben, nur eine Bedarfs-Fußgängerampel. „Die Berechnungen des Verkehrs geben das einfach nicht her“, so Piller. Doch sollen beim Bau Leerrohre eingezogen werden, damit die Installation einer Ampelanlage später möglich wäre. Bürgermeister Thorsten Schwab und einige Ratsmitglieder zeigten sich skeptisch und vermuteten, dass es ohne Ampel beim Abbiegen in den Ort zu längeren Wartezeiten kommen könnte. Piller wies darauf hin, dass es ja Abbiegespuren in den Ort geben wird. Der Gemeinderat bestand trotzdem darauf, dass der Bedarf einer Ampelanlage noch einmal geprüft werden soll.

Die umweltfachliche Begleitplanung stellte Silke Grüneberger vom Büro WGF vor. Im Vorfeld wurde der Bestand an Fauna und Flora in dem betreffenden Gebiet untersucht. Auswirkungen auf den Straßenbau hat besonders der Artenschutz. Fledermäuse haben ihr Quartier in Hafenlohr und im angrenzenden Wald.

Eidechsen werden umgesiedelt

Jagen würden die Tiere auch in Mainnähe und sich auf dem Flug dahin an den Gehölzen orientieren – die beim Straßenbau aber erst einmal entfernt werden müssten. Ohne diese Orientierungspunkte besteht die Gefahr, dass die Fledermäuse mit Autos auf der Umgehungsstraße zusammenstoßen. Um das zu vermeiden, werden auf die Lärmschutzwand der Mainseite „Überflughilfen“ genannte Wände installiert. Diese würden entfernt, wenn die Vegetation in dem Bereich wieder hoch genug gewachsen sei.

Auch neun Zauneidechsen, die unter Naturschutz stehen, wurden bei Hafenlohr in Mainnähe gefunden. Die Experten gehen davon aus, dass rund 50 Tiere dort leben. Diese müssten vor Baubeginn umgesiedelt werden, was die Arbeiten aber nicht verzögern wird. Dafür ist unter anderem der Bereich der alten Staatsstraße vorgesehen, in dem nun Schotterwege und Wiesen sind. Mit der anderen vorgesehenen Umsiedlungsfläche am Nordende der Hauptstraße hat die Gemeinde eigene Pläne, so Schwab. Er bat darum, eine alternative Fläche zu suchen. Das sei kein Problem, sicherte Grüneberger zu.

Wie die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Umgehungsstraße aussehen werden, konnte das Bauamt nicht sagen. Das Amt hat mit hohen Geschwindigkeiten für den Lärmschutz gerechnet. Welches Tempolimit letztlich gelten wird, legt die Straßenverkehrsbehörde erst am Ende des Baus fest.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf und der umweltfachliche Begleitplanung mit den genannten Hinweisen zu. Wenn das Wasserwirtschaftsamt noch gehört wird, kann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.

 
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