
Am Amtsgericht Gemünden wurde in dieser Woche ein bizarrer Fall von Tiermisshandlung verhandelt. Vorrangig ging es um ein wenige Wochen altes Kätzchen, das so massiv vernachlässigt wurde, dass ein Tierarzt es nur noch einschläfern konnte. Angeklagt war eine 56-jährige Frau aus dem Landkreis Main-Spessart, die vehement, aber erfolglos bestritt, dass das Tier ihr gehörte. In der Verhandlung stellte sich schnell heraus, dass die Frau zahlreiche weitere Tiere hält, unter fragwürdigen Bedingungen. Das Gericht verhängte deshalb neben einer Geldstrafe von 1500 Euro auch ein Tierhalteverbot.
Die Verhandlung drehte sich um ein junges Kätzchen, das eine 54-jährige Zeugin im September 2018 im Garten von wegen seines schlechten Gesundheitszustands einfing und zu einem Tierarzt brachte. Die etwa zwölf Wochen alte Katze sei in einem so "erbärmlichen Zustand" gewesen – abgemagert, geschwächt, voller Parasiten und Entzündungen –, dass er das Tier nur noch habe einschläfern können, sagte der Veterinär später aus. Ein Gutachten des Veterinäramts Karlstadt kam zu dem Schluss, der Zustand des Tiers sei typisch für Katzen, um die sich niemand kümmert, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz eindeutig.
Verhandlung wie im Fernsehgericht
Die Angeklagte bestritt vehement, dass das Kätzchen ihr gehörte: "Ich habe dieses Tier nie gesehen." Sie habe einen teils offenen Hof, auf den sich fremde Tiere verirren könnten. Allerdings verstrickte sie sich in Widersprüche: Sie habe Hunde in Haus und Hof, die fremde Tiere nicht dulden würden. Für die Richterin lag damit nahe, dass die Hunde das junge Kätzchen kannten und duldeten. Und weil die 54-jährige Zeugin und andere Nachbarn das betreffende Katzenjunge über Tage hinweg mehrmals im Anwesen der Angeklagten gesehen hatte und deren Katzen insgesamt durch eine auffällige Physiognomie und schwache Konstitution auffallen würden, sah es das Gericht letztlich als erwiesen an, dass die eingeschläferte Katze der Angeklagten gehört hatte.
Es half der 56-Jährigen nicht, dass sie mehrfach betonte, wie ordentlich sie ihre Tiere halte. Acht Hunde, acht Katzen, zwei Kaninchen, zwei Meerschweinchen und zwei Vögel seien in ihrem Haus. Doch selbst jene Zeugen, die die 56-Jährige entlasten sollten, berichteten über deren Tierhaltung nicht nur Gutes. Eine 20-jährige Bekannte erwähnte beispielsweise einen verflohten Hund. Zeitweise erinnerte die Verhandlung mit den ständigen Zwischenrufen der Angeklagten an einschlägige TV-Formate.
Hundekot in den Betten: "Bei uns ist alles normal"
Wie aus einem schlechten Drehbuch klang unter anderem ein Bericht der Feuerwehr ihres Wohnorts. 2017 hatte es wegen Rauchentwicklung im Haus der Angeklagten einen Einsatz gegeben. Beim Eintreffen der Wehr waren nur die beiden minderjährigen Kinder der Frau im Haus, später kam die Angeklagte dazu. Das Protokoll berichtet von etwa zehn Hunden in dem engen Anwesen; alle Betten seien mit Hundekot verschmutzt gewesen, außerdem wurden Hundekot und Ausscheidungen in allen Zimmern gesehen. Auf Nachfragen der Richterin sagte die 56-Jährige, ein Hund sei alt und inkontinent, da passiere schon mal ein "Malheur". Sie kümmere sich dann darum, bei ihr zuhause sei "alles normal".
Dass sie seit Jahren nicht nur mit den Nachbarn im Clinch liegt, sondern auch immer wieder Behörden wie Jugendamt, Veterinäramt und Polizei vorbeikommen, bezog die Angeklagte nicht auf eigenes Fehlverhalten. Die Richterin erkannte bei ihr dann auch "erhebliche Beschönigungstendenzen". Der Angeklagten sei die Tierhaltung über den Kopf gewachsen, erklärte die Richterin bei der Urteilsverkündung. Wegen Tiermisshandlung durch Unterlassung verurteilte sie die 56-Jährige zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (60 Tagessätze von 25 Euro) und verhängte zudem ein Tierhalteverbot für Hunde, Katzen, Hasen, Meerschweinchen und Vögel für zwei Jahre. Damit fällt die Strafe höher aus als der ursprüngliche Strafbefehl, gegen den die Angeklagte Einspruch eingelegt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hat es wirklich so weit kommen müssen? Warum musste erst ein Tier auf Grund derartiger Vernachlässigung eingeschläfert werden, um es von seinem Leid zu erlösen. Seit vielen Jahren sind verschiedene Ämter (Ordnungsamt, Veterinäramt,
Jugendamt, Landratsamt und Polizei) über die Vernachlässigung von Tieren
und Kindern in dem Haushalt in- formiert. Keine der besagten Behörden fühlte sich dafür verantwortlich, etwas zu unternehmen - nichts passierte.In der Zwischenzeit lief die Tierpopulation bei besagter Familie komplett aus dem Ruder. Wieso wurde nicht schon vor Jahren reagiert, wenn nicht zum Wohle der Tiere, dann doch wenigstens zum Wohle der Kinder? Obwohl Bürger mehrfach auf diese Zustände und eine mögliche Erkrankung der Frau an Animal Hording hinwiesen, griffen die Behörden nicht ein. Dass erst der schlimme Zustand der Katze nötig war, bis es zum Einschreiten kam ist für mich ein dienstliches und menschliches Versagen aller zuständigen Behörden und Ämter