
Eine Arbeitsstelle hatte die 21-jährige Verkäuferin bereits verloren, weil sie in die Ladenkasse und die Geldbeutel von Arbeitskolleginnen gegriffen hatte. Etwa 1450 Euro hatte sie da mitgehen lassen. Beim nächsten Job kassierte sie wieder in die eigene Tasche. Dieses Mal waren es knapp 4000 Euro, die sie für sich und ihren Freund abgezweigt hatte.
"Sie haben aus ihrer ersten Verurteilung überhaupt nichts gelernt", waren sich die Staatsanwältin und Richter Volker Büchs einig. Nur wenige Wochen nach der Verurteilung zu einer Jugendstrafe von 60 Arbeitsstunden, machte die Verkäuferin in einem Geschäft in Marktheidenfeld erneut lange Finger. Dies gelang ihr durch ein ausgeklügeltes System, mit dem sie das "alte Kassensystem" überlistete. Den Kaufpreis von Waren, die sie verkauft hatte, stornierte sie kurz darauf vollständig oder zu einem gewissen Teil. Und dies in 154 Fällen, bei denen sie 3993,10 Euro für sich bei Seite schaffte.
Das Geld verbrauchte sie für ihre Lebenshaltung sowie zum Kauf von Cannabis für sich und ihren damaligen Freund. Ihren eigenen Konsum gab sie vor dem Schöffengericht mit zwei bis drei Gramm täglich an. Insgesamt waren bei dem Duo pro Tag etwa 50 Euro für Drogen fällig. Seit dem 28. Dezember 2019 habe sie nach einem Streit mit ihrem Lebensgefährten aufgehört, Drogen zu nehmen, berichtete die junge Frau.
Großer Teil des Geldes schon zurückgezahlt
Schon lange, so die Aussage des Geschäftsinhabers bei der Polizei, habe er den Verdacht gehabt, dass die Verkäuferin Geld unterschlage. Spät jedoch hat er reagiert und dann zusammen mit einer anderen Angestellten die Kassenaufzeichnungen überprüft und die Polizei eingeschaltet. Dafür musste er sich einen Vorwurf des Verteidigers gefallen lassen.
Mit einem neuen Freund an der Seite hat die diebische Verkäuferin ihr Leben geändert, wie der Verteidiger und auch die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe erklärten. Auch wurde der entstandene Schaden weitgehend wieder gutgemacht. 3250 Euro hat sie bereits zurückgezahlt. Der Rest geht in monatlichen Raten von 100 Euro an den Geschäftsmann.
Drogenscreening soll Abstinenz nachweisen
Wegen Unterschlagung in 154 Fällen beantragte die Staatsanwältin eine Jugendstrafe von sieben Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden können. Der Verteidiger sprach von "Beschaffungskriminalität" und schrieb die veruntreuten Gelder der Kategorie "Druck durch Drogen" zu. Seine Mandantin habe unter dem Druck gestanden, immer mehr Geld für den Drogenkauf beschaffen zu müssen. Nach seinen Worten wäre der Schaden auch weitaus geringer, wenn der Geschäftsinhaber gleich beim ersten Verdacht gehandelt hätte.
Das Schöffengericht verurteilte die Verkäuferin, die inzwischen eine "ordentliche Ausbildung" begonnen hat, zu einem Jugendfreizeitarrest. Außerdem muss sie sich zwei Jahre lang bewähren. Helfer wird ihr dabei ein Bewährungshelfer. Nach dessen Weisung muss sie zur psychosozialen Beratungsstelle und durch Drogenscreenings ihre Abstinenz nachweisen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.