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Karlstadt
Karlstadter Wirt: Am Samstag war die Corona-Ampel noch grün
Die Polizei schritt gegen eine Kneipe ein, weil die Mindestabstände nicht gewahrt wurden. Wie die Beamten auf die Lage aufmerksam wurden.
Das 'Karschter Eck' in Karlstadt. Hier hat die Polizei wegen zu geringer Abstände unter den Gästen eingegriffen.
Foto: Karlheinz Haase | Das "Karschter Eck" in Karlstadt. Hier hat die Polizei wegen zu geringer Abstände unter den Gästen eingegriffen.
Karl-Heinz Haase
Karlheinz Haase
 |  aktualisiert: 30.10.2020 02:17 Uhr

Zwölf Kommentare und mehr als 200 "Gefällt-mir-Zustimmungen" hat der Bericht über "Zahlreiche Corona-Verstöße in Karlstadter Gaststätte" bis zum Montagmittag im Internet erfahren. Nur ein Kommentator stellt sich hinter den Wirt: "Infektionsschutz ja, aber hier scheint man eine neue Geld-Kuh gefunden zu haben, die man melken kann." Alle anderen unterstützen das Vorgehen der Polizei.

Diese hatte berichtet, dass sich im Inneren der Gaststätte mehr als 50 Gäste aufgehalten hätten, wobei die Mindestabstände nicht eingehalten worden seien. Kommentator "minnimouse" erhielt sogar 52 "Gefällt-mir" für unter anderem die Aussage: "Wegen solchen Ignoranten riskiere ich meine Gesundheit? Ein solcher Egoismus ist unglaublich."

Gastwirt Rainer Keller macht keinen Hehl daraus, dass es um sein "Karschter Eck" geht: "Das wissen sowieso schon alle." Nicht zuletzt hatte Kommentator "BuergerKar" gefragt: "Warum nennt man hier nicht Roß und Reiter? ECKt man damit an?"

Ampel erst am Sonntag gelb

Keller sagt, am Samstag sei die "Corona-Ampel" für Karlstadt noch grün gewesen. Das bestätigt Holger Steiger, Pressesprecher des Landratsamts. Erst am Sonntag habe das Landratsamt die Pressemeldung herausgegeben, dass der Landkreis auf "Gelb" gesprungen sei. Da wurde in Main-Spessart die Inzidenz von 35 erstmals übersprungen. Steiger: "Und offiziell gelten die geänderten Regeln erst am Folgetag." Das wäre dann der Montag.

Somit hätten am Samstag auf jeden Fall noch dieselben Regeln gegolten wie die ganze Zeit vorher, nämlich zwei Haushalte oder eine Gruppe von zehn Personen an einem Tisch. Diese Regel habe auch sie den Wirten so weitergegeben, sagt Susi Keller, die Geschäftsführerin der Karlstadter Stadtmarketing GmbH Karlstadt. Letztlich sei aber jeder Wirt natürlich selbst für sein Lokal verantwortlich.

Hygieneregeln nicht gefunden

Die Polizei hatte in ihrem Bericht bemängelt, in der Gaststätte seien "die geltenden Mindestabstandsbestimmungen in keinster Weise eingehalten" worden. Auch hätten im Außenbereich der Kneipe mehrere Gäste gestanden, die sich ebenfalls nicht an die Abstandsregeln hielten. Keller sagt: "Ich habe keine Ahnung, ob die von gegenüber kamen oder von mir. Ich kann mich nicht rausstellen und das kontrollieren." Er räumt aber ein, dass seine Töchter die Hygieneregeln für das Lokal, die in einer Schublade gewesen sein, nicht gefunden hätten. Er selbst stand am Samstag nicht hinterm Tresen.

Wie es zu der Überprüfung kam, dazu gibt der stellvertretende Karlstadter Polizeichef Matthias Rauscher folgende Auskunft: In der Hauptstraße waren am Samstag zwei Gruppen Jugendlicher in Streit geraten. Zur Verstärkung waren eine Lohrer und eine Gemündener Streife angerückt. Bei deren Eintreffen hatte sich die Lage schon beruhigt. Als die Karlstadter Streife nach 20 Minuten noch einmal nach dem Rechten sehen wollte, waren den Beamten die Gäste vor der Kneipe aufgefallen. Wie berichtet, konnte nach dem Besuch der Polizei der Gaststättenbetrieb unter Einhaltung der Vorgaben fortgesetzt werden.     

 
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  • P. K.
    Faule Ausrede!
    Auch bei grüner Corona Ampel gilt in der Gastronomie der Mindestabstand von 1,5m. Das weiss mittlerweile doch jedes Kind.
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  • A. K.
    Geschmarr.
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  • P. K.
    Warum?
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  • A. K.
    Informiere dich mal selber.
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  • M. H.
    @ak24.de: Ich würde mich freuen, wenn Sie die Frage von @PKD nach dem "Warum?" mit einer gescheiten Begründung anstatt mit One-Linern beantworten würden.

    Ich bin hier zumindest der gleichen Meinung wie @PKD. Die Regelungen für den Gastronomiebetrieb gelten seit Mai 2020 und wurden seitdem bereits ein paar Mal ergänzt. Aber die 1,5m Abstand im Gastrobereich waren von Anfang an Teil des Konzepts und zwar unabhängig von der "Ampelfarbe". Die Abstandsregel ist somit grundlegende Voraussetzung für den Gastrobetrieb.

    Hier zum Nachlesen:

    Bayerisches Ministerialblatt 2020 Nr. 270 vom 14.05.2020:
    2.1 Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m zwischen Personen in allen Räumen [...]. Dies gilt für Gäste und Personal. [...]
    https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-270/
    oder auch hier:
    https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2020-10-20_Themenblatt_Hygienekonzept_Gastronomie.pdf

    Vielleicht informieren Sie sich hier mal?
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