zurück
Würzburg/Karlstadt
Karlstadter Landwirt wegen Subventionsbetrug angeklagt
Ein Landwirt aus einem Karlstadter Ortsteil hatte Einspruch gegen eine vom Amt für ländliche Entwicklung wegen Subventionsbetrugs verhängte Strafzahlung erhoben.
Der Eingangsbereich des Justizzentrums Würzburg.
Foto: Daniel Karmann | Der Eingangsbereich des Justizzentrums Würzburg.
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 03.12.2019 11:19 Uhr

Ohne staatliche Förderung tut sich in der Landwirtschaft oftmals nicht mehr viel. Umso genauer schaut der Staat hin, was mit dem ausgezahlten Geld geschieht. Dies wurde nun bei einer Verhandlung vor dem Würzburger Amtsgericht deutlich. Ein Landwirt aus einem Karlstadter Ortsteil hatte Einspruch gegen eine vom Amt für ländliche Entwicklung wegen Subventionsbetrugs verhängte Strafzahlung erhoben.

Der Mann, der sich im Pensionsalter befindet und aufgrund einer Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf voll auszuüben, erreichte vor Gericht einen Teilerfolg: Das Verfahren wurde eingestellt. Der Landwirt konnte damit eine Verurteilung abwenden.

Obwohl er sich weitgehend aus dem Erwerbsleben zurückgezogen hat, bewirtschaftet der Landwirt immer noch gut 40 Grundstücke extensiv. Dafür hatte er eine Förderung aus dem Greening-Programm des Freistaats beantragt. Es hat das Ziel, zusätzlichen Lebensraum für Wildtiere, Bienen, Insekten und Wildpflanzen zu schaffen.

Werden bezuschusste Flächen bewirtschaftet?

Voraussetzung für eine solche Förderung, die als Direktzahlung an den Antragsteller ausgezahlt wird, ist es, dass die Flächen, für die die Förderung beantragt wurde, auch unmittelbar dem Betrieb zugeordnet sind und von ihm bewirtschaftet werden und sich in seiner Verfügungsgewalt befinden. Der Staatsanwalt verdeutlichte zudem, dass - anders als bei anderen Betrugsdelikten - bereits falsche Angaben ausreichen, um sich strafbar zu machen. Geld müsse dafür noch gar nicht geflossen sein.

Darauf, dass die Angaben des Mannes nicht stimmten, war das Amt im Zuge einer Vor-Ort-Kontrolle aufmerksam geworden. Das Amt hatte daraufhin eine Strafzahlung von 4600 Euro verhängt. Vor Gericht zeigte sich der Landwirt geständig und bestätigte, dass er zum Teil falsche Angaben gemacht hatte. Als Begründung nannte er, dass er damit dem Amt lediglich signalisieren wollte, an einer klima- und umweltgerechten Bewirtschaftung der Grundstücke festhalten zu wollen. Damit wollte er den Zahlungsanspruch aufrecht erhalten. Mit einer direkten Auszahlung der Förderung sei aufgrund einer Sperrzeit ohnehin nicht zu rechnen gewesen.

Erforderliche Dokumente erst vor Gericht vorgelegt

Für etwa die Hälfte der Grundstücke konnte er zudem nachweisen, dass sie sich seit 2016 in seinem Besitz befinden: Einige hat er geerbt, andere waren von der Bahn an die Stadt Gemünden übergegangen, ohne dass er es gewusst habe. Hier hat er zwischenzeitlich einen Pachtvertrag abgeschlossen. Offensichtlich hatte er diese und andere Dokumente dem Amt trotz Aufforderung jedoch nicht vorgewiesen, anders als nun bei der Gerichtsverhandlung. Auch konnte er Zeugen benennen, die die Richtigkeit der Angaben bestätigen. Für Verteidiger Michael Krebs liegt damit zwar ein "leichtfertiges", aber keineswegs ein "vorsätzliches" Vergehen vor. Nicht jeder Verstoß gegen die Subventionsrichtlinien stelle gleich auch einen Straftatbestand da.

Mit der Einstellung des Verfahrens kann der Landwirt nun, wie er vor Gericht bestätigte, die Flächen weiterhin bewirtschaften und auch Fördermittel in Anspruch nehmen. Der Vorsitzende Richter gab ihm jedoch als Mahnung mit auf den Weg, alle Voraussetzungen der Förderrichtlinie streng zu befolgen. Das Amt werde nun sicherlich noch genauer hinschauen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Christian Ammon
Direktzahlung
Gerichtsverhandlungen
Landwirte und Bauern
Staaten
Staatliche Unterstützung und Förderung
Staatsanwälte
Straftatbestände
Städte
Subventionsbetrug
Zeugen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top