
Die große Politik wirbt damit, dass jeder Haushalt in Deutschland mit einem Internetanschluss von 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) ausgestattet werden soll. Doch wie sieht die Wirklichkeit auf dem Lande rund um Karlstadt aus? In der Bürgerversammlung in Rohrbach (wir berichteten) war eine schnelle Datenautobahn ein wichtiges Anliegen der Bevölkerung.
Früher eine Aufgabe des Bundes, obliegt nun den privaten Netzbetreibern der Aufbau der Infrastruktur und die Aufrechterhaltung. In der Fläche ist es für sie schwierig, wirtschaftlich zu arbeiten. Da sind auch die Kommunen gefordert. Karlstadt möchte in ein EU-Förderprogramm. Bürgermeister Paul Kruck und Jan Binner, IT-Betreuer bei der Stadtverwaltung, erklären das Projekt.
Die Europäische Kommission hat am 20. November 2012 ein Beihilfevolumen von höchstens zwei Milliarden Euro genehmigt, das auf Basis von Förderrichtlinien als Beihilfen bis 31. Dezember 2017 an Netzbetreibern zur Schließung ihrer Wirtschaftlichkeitslücken beim Ausbau von Netzen ausbezahlt wird.
Der Freistaat Bayern stellt bis 2014 zunächst 500 Millionen Euro zur Verfügung. Vom Bund, der nach dem Grundgesetz für die Telekommunikations-Versorgung in Deutschland zuständig ist, erwartet, der Freistaat eine Kofinanzierung mindestens in gleicher Höhe. Den Rest, etwa eine Milliarde, müssen die Kommunen finanzieren.
Den Fördersatz – er liegt zwischen 40 und 60 Prozent – legt die Regierung von Unterfranken fest. Karlstadt bekäme 40 Prozent. Der Höchstbetrag an jede Kommune beträgt 500 000 Euro. Mit ihrem Anteil gleicht die Gemeinde die Wirtschaftlichkeitslücke der Netzbetreiber aus.
Die Breitbandrichtlinie gilt nur für Gewerbe- und Kumulationsgebiete in Bayern. Das Kumulationsgebiet ist ein räumlich abgrenzbares Gebiet, in dem sich neben anderen Anschlussinhabern mindestens fünf Unternehmer befinden, die einen Anschluss von 30 Mbit/s und mehr brauchen. Die Stadt Karlstadt will dieses Erschließungsgebiet mit Hilfe eines Planungsbüros festlegen, das sich mit den komplexen Breitbandrichtlinien (Stichwort „19 notwendige Verfahrensschritte“) auskennt.
Um den maximalen staatlichen Zuschuss von 500 000 Euro auszuschöpfen, muss Karlstadt mindestens 1,25 Millionen Euro in den Breitbandausbau investieren. Nach heutigem Stand wird die Investition der Stadt sogar noch höher ausfallen.
Welche Kosten tragen die Nutzer?
In diesem Projekt werden keine Kosten auf die Bürger/Nutzer/Haushalte umgelegt. Es kann jedoch sein, dass die monatlichen Kosten der Telekommunikationsanbieter für die Nutzer unterschiedlich hoch sind.
Auf Grund der teilweise unterschiedlichen „historischen“ Breitbandversorgung gibt es unterschiedliche Versorgungsgrade. Beispiele: Karlstadt-Altstadt ist sehr gut versorgt wegen der Nähe zum Hauptverteiler Am Sohl, die Siedlung dagegen schon schlechter. Je größer die Entfernung zum Hauptverteiler ist, desto schlechter ist die Versorgung. Auch Wiesenfeld ist gut versorgt mit einem eigenen Hauptverteiler.
In den letzten Jahren wurden in einigen unterversorgten Stadtteilen – in Gambach, Karlburg und Heßlar – die Bandbreiten deutlich verbessert. Dennoch haben wir im Stadtgebiet Karlstadt mittlerweile wieder unterversorgte Bereiche wie Teilbereiche der Karlstadter Siedlung sowie Laudenbach und Stetten. Hinzu kommen Mühlbach, Rohrbach, Stadelhofen sowie die Weiler Erlenbach und Rettersbach.
Aktuell und auch künftig wird es im Stadtgebiet einen Technologiemix mit verschiedenen Varianten geben. Ziel ist es zunächst, möglichst viele Kabelverzweiger mit Glasfaserkabeln anzubinden, die „letzte Meile“ muss vorerst mit den vorhandenen Kupferkabeln bewältigt werden.
Bei allen größeren Tiefbauprojekten und Wohngebietserschließungen verlegt die Stadt seit geraumer Zeit schon sogenannte Speedrohre, die später das Glasfaserkabel direkt bis ins Haus bringen. In einigen Teilbereichen von Karlstadt ist auch die LTE-Technik (Funk) schon im Einsatz. So bieten Netzbetreiber in Stadelhofen und Rohrbach eine Versorgung per LTE an.
Grundsätzlich sollen allen Anschlussinhabern in diesem Erschließungsgebiet 30 bis 50 Mbit/s Übertragungsrate zur Verfügung stehen. Das Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2018 jeden Haushalt mit mindestens 50 Mbit/s zu versorgen.
Die EU fordert in ihrer Digitalen Agenda eine Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s bis 2020 für alle EU-Bürger und mindestens 100 Mbit/s für mindestens die Hälfte aller europäischen Haushalte in allen Mitgliedstaaten.
Je nachdem, wie das Erschließungsgebiet ausgelegt wird, werden einzelne Stadtteile profitieren. Ob sich jedoch die Versorgung in allen Ecken im gesamten Stadtgebiet durch das neue Förderprogramm verbessert, kann nur im Einzelfall geprüft und beurteilt werden.
Informationen zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) gibt es im Internet unter www.schnelles-internet-in-bayern.de
Bit, Byte, LTE und Wirtschaftlichkeitslücke
Als Maßeinheit für die Datenmenge bei digitaler Speicherung oder Übertragung von Daten gelten Byte und Bit. In der elektronischen Datenverarbeitung bezeichnet man die kleinstmögliche Speichereinheit als Bit. Acht Bits werden zu einer Einheit zusammengefasst und Byte genannt.
Das Byte ist die Standardeinheit, um Speicherkapazitäten oder Datenmengen zu bezeichnen. Übertragungsraten (die maximale Geschwindigkeit eines Internet-Anschlusses) gibt man auf der Basis von Bits an. LTE (= Long Term Evolution) ist ein Mobilfunkstandard mit 300 Megabit pro Sekunde.
Die Wirtschaftlichkeitslücke errechnet sich, indem von den laufenden Betriebskosten für den Netzbetrieb einschließlich aller für das Vorhaben anfallenden Kosten inklusive Errichtung der Netzinfrastrukturen und Erschließungsmaßnahmen die erwarteten Betriebseinnahmen abgezogen werden.
Zu den Investitionskosten gehören die Verlegung und Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen bis einschließlich Netzabschlusseinheit. Bei Funk-Lösungen gehört die Errichtung der technischen Netzinfrastruktur einschließlich des Sendemastes zu den Kosten. Nicht anzusetzen sind bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke Ausgaben für Grunderwerb und Eintragung von Grunddienstbarkeiten sowie Ausgaben für Investitionen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen getätigt werden müssen. info: MP/Stadt Karlstadt