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Thüngen
Karl Freiherr von Thüngen und Franz Sperr: Wegen Beteiligung am Putschversuch gegen Hitler hingerichtet
Aus der Geschichte Main-Spessarts (124): Zwischen Soldatentreue und Gewissen: Die Verstrickung von Karl Freiherr von Thüngen ins Hitler-Attentat endet mit seinem Todesurteil.
Roland Freisler (Mitte) zwischen den Beisitzern Hermann Reinecke (links) und Ernst Lautz (rechts) im Volksgerichtshof. Mit Karl Freiherr von Thüngen und Franz Sperr wurden zwei Männer gebürtig in unserer Region in Folge des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944 hingerichtet.
Foto: Von Bundesarchiv, Bild 151-39-23 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, 5337799 | Roland Freisler (Mitte) zwischen den Beisitzern Hermann Reinecke (links) und Ernst Lautz (rechts) im Volksgerichtshof.
Redaktion
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:34 Uhr

Am 24. Oktober 1944 fallen im Zuchthaus Brandenburg-Görden Schüsse. Mehr als ein Vierteljahr nach dem Bombenattentat von Graf Stauffenberg auf Hitler in der Wolfsschanze wurde Karl Freiherr von Thüngen wegen seiner angeblichen Beteiligung an diesem Putschversuch vom 20. Juli durch Erschießen hingerichtet. Obwohl er zu keiner Zeit aktiv an dem Anschlag und dem anschließenden Putschversuch beteiligt war und mit großer Sicherheit auch im Vorfeld keine Kenntnis davon hatte, machte er laut dem Urteil des berüchtigten Nazirichters Roland Freisler "gemeinsame Sache mit den Verrätern".

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