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Karbach
Karbachs Bürgermeister nimmt Stellung: "Zu keiner Zeit einen Anspruch erhoben"
Bürgermeister Bertram Werrlein kritisiert und widerspricht Behauptungen aus Leserbrief zur letzten  Gemeinderatssitzung. 
Ab welcher Größe kann eine Gemeinde einen hauptamtlichen Bürgermeister installieren? Darüber informierte der Geschäftsleiter der VG Marktheidenfeld, Daniel Weber, den Gemeinderat Karbach. 
Foto: Heidi Vogel | Ab welcher Größe kann eine Gemeinde einen hauptamtlichen Bürgermeister installieren? Darüber informierte der Geschäftsleiter der VG Marktheidenfeld, Daniel Weber, den Gemeinderat Karbach. 
Bearbeitet von Lucia Lenzen
 |  aktualisiert: 08.03.2025 02:39 Uhr

Ab welcher Größe kann eine Gemeinde einen hauptamtlichen Bürgermeister installieren und was gilt es dabei zu bedenken und zu beachten? Darüber informierte der Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Daniel Weber, den Gemeinderat Karbach in seiner letzten Sitzung Mitte Februar. Anlass und Hintergrund ist die Kommunalrechtsnovelle 2023, in der die Bayerische Gemeindeordnung in wesentlichen Punkten geändert wurde.

In einem Leserbrief, der der Berichterstattung über die Sitzung folgte, kritisierte der Karbacher Siegfried März, langjähriger dritter Bürgermeister des Marktes, den amtierenden Bürgermeister Bertram Werrlein, er habe in der Sitzung die Möglichkeit in den Raum gestellt, dass sich die überschuldete Gemeinde künftig einen hauptamtlichen Bürgermeister leisten solle. Diese Behauptung kann und will Werrlein nicht stehen lassen. "Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt aus der Verwaltung kam", betont er in einer Stellungnahme, die der Redaktion vorliegt. Er habe zu keiner Zeit durch seine Person solch einen Anspruch erhoben und es bestehe auch keinerlei aktives Bestreben. 

Reine Informationsveranstaltung für das Ratsgremium

Bei dem Vortrag habe es sich um eine reine Informationsveranstaltung für das Ratsgremium gehandelt. Mit diesem sei der Geschäftsführer der VG Marktheidenfeld in den Mitgliedsgemeinden unterwegs, um den Sachverhalt vorzustellen und - falls sich VG-Gemeinden dazu entschließen, die Möglichkeit zu nutzen - rechtzeitig die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. 

Werrlein selbst habe nach dem Vortrag keinerlei Tendenzen geäußert. "Ich mache meine Entscheidung über eine Kandidatur für eine weitere Amtsperiode, die ich noch nicht getroffen habe, nicht vom Status des Bürgermeister, ob hauptamtlich oder ehrenamtlich abhängig. Das ist für mich nicht ausschlaggebend", so der Bürgermeister. "Was die Portion fehlende Demut betrifft, kann ich nur sagen, dass ich immer mit Respekt, voller Verantwortung und Einsatz mein Ehrenamt als Bürgermeister des Marktes Karbach ausgeführt habe", betont Werrlein weiter. In all den Jahren habe für ihn das Gemeinwohl der Gemeinde mit seiner Bürgerschaft immer vor den eigenen Interessen gestanden.

So wie er den Karbacher Gemeinderat einschätzt, werde dieser aber beim Ehrenamt bleiben. Ob das für die Zukunft reiche und sich die Aufgabe auch weiterhin gut ehrenamtlich meistern ließe, sei seiner Meinung nach schon eine Frage, die man diskutieren könne. "Ich finde es nicht verwerflich, wenn sich eine Gemeinde für diese Möglichkeit entscheidet", so Werrlein. Vor allem, wenn vieles in Eigenregie laufe, wie zum Beispiel die Wasserversorgung, der Kindergarten, der Bauhof.  

Hintergrund der Gesetzesnovelle

Bisher war der Erste Bürgermeister von Gemeinden mit bis zu 5000 Einwohnern ehrenamtlich tätig. Durch die Gesetzesänderung wurde diese Grenze nach unten verschoben. In Gemeinden mit mehr als 2500 Einwohnern ist der Bürgermeister berufsmäßig, wenn nicht durch Satzung eine andere Regelung getroffen wird. In Gemeinden mit weniger als 2500 Einwohnern ist der Bürgermeister weiterhin ehrenamtlich tätig. Aber auch hier kann eine Satzung etwas anderes bestimmen, wenn vom Gemeinderat gewünscht. Für den Markt Karbach mit 1500 Einwohnern bleibt es also beim ehrenamtlichen Bürgermeister, wenn nichts anderes vom Gemeinderat gewünscht und angeregt wird.

Transparenz-Hinweis: Leserbriefe werden von der Redaktion in der Regel auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft. Das ist in diesem Fall leider nicht geschehen. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

 
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