"Ich war das nicht, ich war nur dabei." Mit diesen Worten schob ein Schüler aus dem Raum Marktheidenfeld die Verantwortung von sich. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Gemünden der Versuch vorgeworfen, einen Heuballen in Brand zu setzen. Die Namen seiner Kumpel wollte er aber nicht preisgeben.
Dass ihm diese Haltung nicht viel nutzt, machte Jugendrichter Dr. Sven Krischker dem jungen Mann klar. Er wollte wohl gegenüber seinen Kumpels nicht als Verräter dastehen. Lieber nahm der Schüler, der sein Schulausbildung jetzt abgebrochen hat und demnächst eine Lehre beginnen will, alle Schuld auf sich.
Heu war zu frisch, als dass es Feuer fing
Was war passiert? Am 9. September 2021 war die Gruppe gemeinsam Tischtennis spielen. Einige wollten aber noch etwas unternehmen. So machten sie sich auf einem Feld an einen am Vortag gepressten Heuballen ran mit dem Ziel, diesen in Brand zu stecken. Mit einem Feuerzeug und einer dazu passenden Nachfüllflasche rückte die Gruppe dem Heuballen zu Leibe. Allerdings vergeblich, denn das Heu war zu frisch und auch zu dicht gepresst.
Als sich ein Auto mit aufgeblendeten Scheinwerfen dem Feld näherte, seien die Brandstifter davon gelaufen, berichtete der Angeklagte. Als sich das Fahrzeug aber entfernte, seien die fünf bis sechs Jugendlichen wieder zurückgekehrt. Weitere Brandversuche scheiterten. "Es hat nur etwas gekokelt", schilderte der Angeklagte. Darauf beschloss die Gruppe, ihr Vorhaben aufzugeben, ließ aber das Feuerzeug und die Nachfüllflasche am Tatort zurück.
Da die Polizeibeamten durch Fingerabdrücke auf der Nachfüllflasche den Schüler ausfindig machen konnten, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn. Noch vor der Verhandlung hat sich der Schüler bei dem geschädigten Landwirt für die Tat entschuldigt und für den entstandenen Schaden 120 Euro bezahlt.
Zu den Namen seiner Mittäter schwieg der junge Mann aber vehement. Richter Krischker sagte ihm, dass die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage erhebe und er als Zeuge geladen werde. Dann müsse er Namen nennen und könne sich nicht auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen. Dieses Risiko war er aber bereit einzugehen. Auf die Spur des Heranwachsenden ist die Polizei gekommen, weil dieser schon einmal wegen Körperverletzung erkennungsdienstlich behandelt und verurteilt worden war.
Als Strafe für die Mittäterschaft beantragte die Staatsanwältin 90 Sozialstunden, die der künftige Auszubildende abzuleisten hat. Sie wies in ihrem Plädoyer darauf hin, dass die Gruppe großes Glück gehabt hat. Der glimmende Heuballen hätte sich in der Nacht auch entzünden können. Dann wäre ein weit höherer Schaden entstanden und die Anklage hätte dann auf Brandstiftung gelautet.
Richter Krischker verurteilte den Angeklagten zu 64 Sozialstunden. Diese muss er innerhalb der kommenden sechs Monate ableisten. Da er als Schüler noch kein eigenes Einkommen hat, muss er nicht für die Verhandlungskosten aufkommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Offensichtlich nur deswegen, weil seine Fingerabdrücke schon im Zusammenhang mit einer anderen Straftat erfasst wurden! Das lässt starke Zweifel an der Unschuld aufkommen...