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Erlenbach
Johann Schreck aus Erlenbach für Mord an Buben zum Tod verurteilt
Ein steinernes Kreuz erinnert an den vor 150 Jahren zwischen Helmstadt und Uettingen ermordeten Buben Johann Dominikus Baunach. Sein Mörder handelte aus Habgier.
Das Gedenkkreuz steht zwischen Helmstadt und Uettingen. Nur das Jahr des Mordes stimmt nicht ganz.
Foto: Bernd Schätzlein | Das Gedenkkreuz steht zwischen Helmstadt und Uettingen. Nur das Jahr des Mordes stimmt nicht ganz.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 26.02.2020 02:11 Uhr

150 Jahre ist die grausame Geschichte her, die der Erlenbacher Wolfram Blasch in der zweibändigen Chronik "Beiträge zur Ortschronik von Erlenbach und Tiefenthal" aufgeschrieben hat und die damals die Gemüter der Bevölkerung erregte. Johann Schreck, ein 22-jähriger, lediger Dienstknecht aus Erlenbach (wahrscheinlich dem bei Marktheidenfeld), hat am 23. November 1869 den 13-jährigen Johann Dominikus Baunach aus Helmstadt erschlagen und ausgeraubt. Dafür wurde er keine drei Monate danach zum Tod verurteilt, später jedoch vom König zu lebenslanger Zuchthausstrafe begnadigt.

An jenem 23. November, einem Dienstag, schickte der Helmstadter Weber Adam Baunach seinen Sohn Johann Dominikus morgens mit einem bestellten Pack Leinwand und einer Rechnung zum Bauern Thomas Lannig nach Mädelhofen, berichteten das Würzburger Journal wie auch der Schweinfurter Anzeiger Anfang Februar 1870 aus der Gerichtsverhandlung.

Gedenkkreuz für Dominik Baunach zwischen Helmstadt und Uettingen.
Foto: Bernd Schätzlein | Gedenkkreuz für Dominik Baunach zwischen Helmstadt und Uettingen.

Als der Junge abends um sechs noch nicht wieder  zurück war, ging der Vater mit einer Laterne nach Mädelhofen. Beim Bauern Lannig erfuhr er, dass sein Sohn dagewesen war und auch die etwas mehr als neun Gulden erhalten hatte. Zunächst suchte er allein nach seinem Sohn, dann nach Mitternacht zusammen mit seinem Schwager Matthias Brust aus Uettingen und acht Helmstadtern.

Spuren im Schnee führten zum ermordeten Jungen

Sie folgten den Stiefelspuren des Buben im Schnee. Zwischen Mädelhofen und Helmstadt fanden sie schließlich eine Stelle im Schnee, an der etwas in den Wald hineingeschleift worden war. Unter einem Wacholderbusch lag der 13-Jährige tot mit blutigem Kopf. Am Tatort, in der Nähe der vor einigen Jahren entstandenen Biogasanlage zwischen Helmstadt und Uettingen, steht heute ein steinernes Kreuz, das mit einer Inschrift an den toten Jungen und den Mordfall erinnert.

Morgens zwischen 5 und 6 Uhr brachte der Weber Baunach damals seinen toten Sohn heim. Eine Obduktion durch den Bezirksarzt Dr. Stefan aus Marktheidenfeld ergab einen Schädelbruch und Rippenbrüche. Am Tatort fanden sich Fußspuren, die bis zur Wiese des Schneiders Adam Hofmann aus Uettingen führten, wo dessen Knecht, der übel beleumundete Johann Schreck, am Tattag mit Grabenmachen beschäftigt war. In dessen Kammer fanden sich auch ein Paar Stiefel, die zu den Fußspuren passten. Schreck gab die Tat sofort zu.

Hier steht das steinerne Kreuz

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Als er den Jungen, 20 Schritte entfernt von sich und seiner Tätigkeit auf der Wiese, aus den Tannen herauskommen gesehen habe, so sagte er aus, habe er gleich den Gedanken gehabt, ihm Geld abzunehmen, wenn er welches hat. Der Junge erzählte ihm denn auch, dass er Geld bei sich trug. Nach einer Viertelstunde gemeinsamen Wegs, an der Straße von Uettingen nach Oberaltertheim (auf historischen Karten sieht man die Straße noch gut) angekommen, forderte Schreck, der seine Haue dabei hatte, ihn auf, ihm sein Geld zu geben.

Mit der Haue auf den Kopf geschlagen

Als dieser sich weigerte, drohte Schreck mit Prügeln. Als der Knabe sagte, er werde es verpetzen, wenn er ihm etwas tue, will Schreck ihn mit der einen Hand vorn an der Brust gepackt und mit der Haue ins Kreuz, in die Seite und dann hauptsächlich auf den Kopf geschlagen haben. Beim ersten Schlag habe der Knabe "O mein Gott" gerufen. Nach kurzem Wimmern sei er tot gewesen. Er nahm ihm das Geld aus der Tasche und zog ihn ins Gebüsch.

Das Schwurgericht verurteilte Johann Schreck am 1. Februar 1870 zum Tod. Am 21. März schrieb der Schweinfurter Anzeiger, dass Schreck vom König zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe begnadigt wurde.

In alten Zeitungsartikeln über die Gerichtsverhandlung damals stand als Wohnort des Angeklagten "Erlenbach, k. Landg. Karlstadt", also Erlenbach bei Karlstadt. Aber dort ist der Name Schreck ungewöhnlich und der Fall unbekannt. Offenbar ein Fehler in der damaligen Berichterstattung (manchmal war auch der 3. November als Datum der Tat angegeben). Dass Erlenbach bei Marktheidenfeld gemeint ist, davon geht auch der Erlenbacher Chronist Wolfram Blasch aus.

 
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