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Partenstein
Jeweils 90 000 Euro Förderung für zwei Kooperationsprojekte
Bearbeitet von Michaela Moldenhauer
 |  aktualisiert: 16.01.2021 02:17 Uhr

Die Regierung von Unterfranken hat der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein zwei Förderungen von je 90 000 Euro (zusammen 180 000 Euro) für verschiedene Kooperationsprojekte auf dem Gebiet der interkommunalen Zusammenarbeit bewilligt, heißt es in einer Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken.

Das erste Kooperationsprojekt umfasst die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung eines Informationssicherheitskonzeptes unter Einsatz eines gemeinsamen externen Informationssicherheitsbeauftragten durch die Verwaltungsgemeinschaften Partenstein und Lohr, den Markt Frammersbach sowie die Eigenbetriebe Stadtwerke und Stadthalle der Stadt Lohr.

Das zweite Kooperationsprojekt umfasst die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung eines Datenschutzkonzeptes unter Einsatz eines gemeinsamen externen Datenschutzbeauftragten durch die Verwaltungsgemeinschaften Partenstein und Lohr, die Stadt Lohr sowie die Eigenbetriebe Stadtwerke und Stadthalle der Stadt Lohr .

Grundlage der Förderung ist die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit. Die Regierung von Unterfranken hat die Kooperationen als vorbildhaft und förderungswürdig anerkannt. Die Förderung beträgt 85 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einer Höchstgrenze der Fördersumme von 90 000 Euro pro Projekt. Die Höchstgrenzen wurden vorliegend voll ausgeschöpft.

 
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