
Die elf städtischen Friedhöfe Gemündens sollen attraktiver werden. Am Montagabend hat der Stadtrat mit 17 gegen zwei Stimmen neue Friedshofsbenutzungs- und -gebührensatzungen beschlossen. Dem Beispiel vieler Gemeinden folgend werden damit jetzt alle gängigen Bestattungsformen ermöglicht, insbesondere solche ohne speziellen Pflegeaufwand. Seit etwa zehn Jahren war in Gemünden überlegt worden, wie im Friedhofswesen den ständig steigenden Kosten (durch rückläufige Belegungszahlen) und dem durch leere Grabstellen höheren Pflegeaufwand zu begegnen wäre.
Neu sind Sarg- und Urnengrabstätten in Wiesen (innerhalb des jeweiligen Friedhofs) sowie Urnen unter einem Baum (Baumgrabstätten). Die Wieseneinzelgrabstätte für einen Sarg kostet bei 20-jähriger Ruhezeit 1700 Euro, die Wiesendoppelgrabstätte 2700 Euro. Sie können doppelt bzw. vierfach belegt werden. Die Urnengrabstätte in der Wiese kostet bei zehnjähriger Ruhefrist 600 Euro, die Baumgrabstätte 650 Euro. Bürgermeister Jürgen Lippert betonte, die Preise von Ruheforst und Friedwald lägen zum Großteil erheblich höher. Friedhöfe hätten für Angehörige zudem den Vorteil, besser erreichbar zu sein.
Über 100 000 Euro Verlust
Angehoben werden sämtliche Friedhofsgebühren, da laut Lippert ein "durchaus erhebliches Defizit" zu verzeichnen sei. Es belief sich 2016 auf etwa 100 000 Euro mit weiter steigender Tendenz, erfuhr Stadtrat Matthias Risser auf Nachfrage. Da Friedhöfe kostendeckend betrieben werden sollen, hat auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband eine Neukalkulation der zuletzt 2011 festgelegten Gebühren angemahnt. Die jetzige Kalkulation stammt vom Büro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung (Veitshöchheim) und orientiert sich an den Friedhofsgebühren in der Umgebung. Stadtrat Werner Herrbach forderte, der Empfehlung des Prüfungsverbandes zu folgen und künftig die Gebühren alle vier Jahre anzupassen.

Die neue Satzung ermöglicht in den elf Gemündener Friedhöfen 14 Grabarten, von der Gruft mit bis zu acht Särgen für insgesamt 8500 Euro bis zur (gestalteten) Urnenerdgrabstätte mit bis zu sechs Urnen für 800 Euro. Im vergangenen Jahr fanden im Stadtgebiet 18 Sarg- und 80 Urnenbestattungen statt.
Leichenhausgebühr sinkt
Gesenkt werden die Benutzungsgebühren für die Leichenhäuser von 330 auf 150 Euro für einen Sarg und von 260 auf 130 Euro für eine Urne. Dies deshalb, da laut Bürgermeister die alten Gebühren von Angehörigen oft als nicht nachvollziehbar hoch kritisiert wurden.
Grundsätzlich stieß die Arbeit der Stadtverwaltung im Stadtrat auf Zustimmung. In drei Punkten hatte lediglich Thomas Schmitt Änderungswünsche: Die Kindergrabstätte (Sarg, zehn Jahre) von 125 auf 300 Euro zu verteuern, "halte ich für geschmacklos". Matthias Risser pflichtete ihm bei: Wenn ein Kind sterbe, sei das "traurig genug". Des Weiteren waren Schmitt die Erhöhungen für die Urnenerdgrabstätte von bisher 192 auf 800 Euro und für die Urnenerdröhre von 207 auf 900 Euro zu hoch; er beantragte jeweils die Halbierung. Dem folgte die Stadtratsmehrheit nicht.
Verbesserte Pflege
Weitere Stimmen aus dem Stadtrat: Irmgard Pröschl freute sich, dass bereits 100 Wiesen- und 120 Baumgrabstätten vorrätig sind. Klaus-Dieter Schubert ließ sich bestätigen, dass weiterhin Angehörige und Vereine die Sargträger stellen können. Gerhard Köhler nannte die Gebührengestaltung "notwendig, ausgewogen und durchdacht" und stellte fest, dass sich in der oft kritisierten Friedhofspflege bereits einiges zum Positiven gewendet hat.

Klaus Strohmenger riet, das "sehr gute Konzept" in Bürgerversammlungen oder über die Obst- und Gartenbauvereine in den Ortsteilen bekannt zu machen. Bürgermeister Lippert erwiderte, im Frühjahr der Bevölkerung Ortsbesichtigungen besonders der Friedhöfe anbieten zu wollen.
Wunschzustand stellt sich ein
Durch die Menge der mittlerweile aufgegebenen und nicht wieder belegten Gräber in den Grabreihen ergibt sich ein unschönes Bild, das nach dem neuen Konzept durch kompaktere herkömmliche Grabflächen und durch Wiesen und Freiflächen verbessert werden soll. Dieser Wunschzustand stelle sich schneller ein als erwartet, antwortete Jürgen Lippert auf ein Frage von Werner Herrbach. Die Pflege dieser Freiflächen werde im Übrigen nicht den Friedhofskosten, sondern der allgemeinen Pflege der Grünanlagen zugerechnet. Helmut Aulbach stellte fest, Kostendeckung werde im Friedhofswesen nie erreicht - wenn man eine bessere Pflege wolle, werde sich das auf die Gebühren auswirken, das solle "man deutlich sagen".
Gerhard Thumes kritisierte, dem Bestatter 33 Euro für das Öffnen und Schließen der Leichenhalle zuzuerkennen, und plädierte für eine Wahlmöglichkeit, dass dies die Angehörigen selbst übernehmen. Der Bürgermeister wandte sich dagegen, denn man könne die Schlüssel nicht jedem überlassen. Vielmehr trage der Bestatter die Verantwortung wie auch bei den Beisetzungen, weshalb für seine Anwesenheit nochmals 77 Euro fällig werden, dann einschließlich des Öffnens und Schließens der Leichenhalle.