Ein fundiertes Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) mit klarer Abgrenzung des vorgesehenen Sanierungsgebietes ist Voraussetzung für künftige städtebauliche Förderung. Für die Umsetzung des ISEK musste der Arnsteiner Stadtrat nun das einzubeziehende Gebiet festlegen. Dieses umfasst nach dem Beschluss im Wesentlichen die Kernstadt Arnstein und den westlichen Stadtteil Heugrumbach.
Im Maßnahmenbündel Altstadt stehen die Stadträume Schweinemarkt und Marktstraße, das ehemalige EDEKA-Areal und die Aufwertung der Neugasse im Mittelpunkt. Außerdem sollen die Wegeverbindungen verbessert werden. Im Fokus steht auch die Möglichkeit einer Entlastungsspange im Bereich Schwebenrieder Straße und Karlstadter Straße, die den überörtlichen Verkehr aus der Ortsdurchfahrt herausnehmen und über die Schlesier- sowie Bayernstraße ableiten soll. In diesem Zusammenhang müsste auch die Schlesier Straße ertüchtigt und ein Kreisverkehr am nördlichen Stadtende gebaut werden. Diese Maßnahmen werden unabhängig vom Fortgang des Baus der Bundesstraße 26n gesehen.
Viele Leerstände in der Karlstadter Straße
Verbesserungsbedarf sieht das Konzept bei der Umgestaltung der Marktstraße, die derzeit vom Durchgangsverkehr geprägt ist. Hier sollte der Stadtraum mit neuen Nutzungen wie Gastronomie aufgewertet werden, um eine attraktive historische Stadtmitte zu schaffen. Das ehemalige EDEKA-Gelände befindet sich im städtischen Eigentum und soll als Zentrale der innerstädtischen Entwicklungsfläche dienen, dabei wäre auch das Anwesen Neugasse 8 einzubeziehen.
Dazu möchte das Gremium eine Bebauungsstudie durchführen, die Finanzierung könnte über einen Bürgerimmobilienfonds oder eine Genossenschaft erfolgen. Wichtig ist laut ISEK-Vorstellungen auch die notwendige Sanierung der östlichen Karlstadter Straße, wo es derzeit viele Leerstände bei den Ladengeschäften gibt. Hier zeigt sich gegenwärtig ein negativer Eindruck im zentralen Ankommensbereich – dem Eingang zur Altstadt. Es gelte, die Abwärtsspirale zu stoppen.
Aufwertung des Naherholungsbereichs im Umfeld des Badesees
In Heugrumbach wurden durch örtliche Arbeitskreise mögliche Maßnahmen entwickelt. Ein Dorfplatz in der Brühlstraße im Schwerpunktbereich und das Umfeld des Feuerwehrhauses wurde als Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft angeregt. Weiterhin wurden ein saisonaler Festplatz mit Kinderspielmöglichkeiten sowie ein Standort für ein Jugendzentrum ins Spiel gebracht. Notwendig sei zudem eine sichere Querung der Bundesstraße 26, um die Ortsmitte zu erreichen.
Auch das "Scharnier" zwischen Arnstein-Kernstadt und Heugrumbach wird in den Maßnahmenkatalog des ISEK aufgenommen. Im Umfeld des Badesees soll der Naherholungsbereich aufgewertet und besser erreichbar gemacht werden. Zusätzliche freie Flächen für Freizeitgestaltung bieten sich nach dem Rückbau der alten Kläranlage an. Hier wären ein zusätzlicher Wohnmobilstellplatz und Flächen für junge Menschen denkbar.
Deutliche Vorteile durch steuerliche Absetzungsmöglichkeiten
In einem ISEK-Sanierungsgebiet müssen jedoch auch Rechte beachtet werden. So gibt es dann Zustimmungspflichten bei Bauvorhaben, bei Veräußerungen, beim Erbbaurecht und bei Grundstücksteilungen. Auch greift ein allgemeines Vorkaufsrecht der Kommune und die Eintragung eines Sicherungsvermerks bei allen Grundstücken.
Die Vorteile der Bürgerinnen und Bürger umfassen die Städtebauförderung, Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Raum sowie die Aufwertung des Ortsbildes und der Aufenthaltsqualität. Grundeignerinnen und Grundeigner können ebenfalls von der Sanierungsberatung profitieren, bauliche Maßnahmen könnten durch kommunale Programme gefördert werden und erhöhte steuerliche Absetzungsmöglichkeiten würden deutliche Vorteile bringen.
Nach Verabschiedung der Festsetzung des Maßnahmengebietes durch den Stadtrat wird nun ein Gestaltungsleitfaden überarbeitet und ergänzt, dann erfolgt eine Gestaltungssatzung der Stadt für Arnstein/Kernstadt und Heugrumbach im Verlauf des kommenden Jahres.