Im erweiterten Sitzungssaal des Marktheidenfelder Rathauses fand eine Sitzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Marktheidenfelds statt.
Marktheidenfelds Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder, zugleich Verbandsvorsitzende, hoffte darauf, dass man möglichst bald wieder zur Normalität zurückkehren könne, denn die Corona-Krise beeinträchtige auch die Arbeit in der Wassergruppe, wie Geschäftsführer Klaus Woitas den Gemeindevertretern berichtete.
Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter seien getroffen worden. So arbeite man schichtweise unabhängig voneinander in zwei Teams, damit der Betrieb keine Einschränkungen erfahren müsse. Videokonferenzen, E-Mails und telefonische Besprechungen hätten auch bei ihnen im Arbeitsalltag erheblich an Bedeutung gewonnen.
Prüfungsverband moniert Satzungen der Gruppe
Diese würden möglicherweise in gewissem Umfang im Normalbetrieb fortgesetzt. Simon Franz, technischer Leiter der Verbandsanlagen, bestätigte das und betonte vor allem die Funktion telefonischer Arbeitsübergaben und die regelmäßige Desinfektionen der Arbeitsplätze.
Der Prüfer des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands hatte vor kurzem kritische Anmerkungen zur Verbands- und Entschädigungssatzung der Wassergruppe geäußert. Schmidt-Neder lobte Woitas und Kämmerin Christina Herrmann dafür, dass sie umgehend mit der Überarbeitung der rechtlichen Arbeitsgrundlagen begonnen hätten.
Neue Satzungen wurden einstimmig verabschiedet
Notwendige Korrekturen, Klarstellungen und Ergänzungen seien mit den übergeordneten Behörden abgestimmt worden. So konnte auf der Sitzung die Neufassung der Verbandssatzung vorgestellt werden. Die Gemeindevertreter stimmten sowohl der Verbands- als auch der Entschädigungssatzung einstimmig zu.
In der Verbandssatzung ging es um Themen wie die Dauer der Amtszeit des Vorsitzenden bis zur Neuwahl seines Nachfolgers, die Zulässigkeit elektronischer Ladungen und Signaturen, das Weisungsrecht der Mitgliedskommunen an ihre Mitglieder in den Verbandsgremien oder das schriftliche und geheime Wahlverfahren.
Näher waren die einzelnen Umlagen für Betriebskosten, Investitionen oder Tilgung definiert worden. Der Verbandsvorsitzende kann künftig Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 7500 Euro selbst tätigen. Bislang lag die Grenze bei 5000 Euro. Ebenso wurden die Modalitäten für den Austritt einer Verbandsgemeinde oder eine Auflösung des Verbandes präzisiert.
Der Verbandsvorsitzende enthält weniger als bisher
In der Entschädigungssatzung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder wurde das Sitzungsgeld von 15 auf 20 Euro erhöht. Auch sind eventuelle Verdienstausfälle zu erstatten. Der Verbandsvorsitzende erhält als Entschädigung künftig eine monatliche Pauschale von 800 Euro. Das ist etwas weniger als bisher. Die Pauschale für seinen Stellvertreter beträgt 70 Euro.
Gegen Ende der Sitzung trat dann der notwendige Wechsel beim Verbandsvorsitz in den Blickpunkt, da Schmidt-Neder Ende April ihr Amt als Bürgermeisterin abgibt. Nachdem sich die Ratsgremium in den Mitgliedsgemeinden konstituiert haben, soll der Wechsel bei einer Verbandsversammlung Anfang Juni vollzogen werden.
Seit über 40 Tagen kein nennenswerter Niederschlag
Einverständnis herrschte darüber, dass Geschäftsführer Klaus Woitas bis dahin in Abstimmung mit der technischen Leitung anfallende Rechnungsbeträge bis zu einer Höhe von 5000 Euro selbstständig und zeitnah anweisen darf.
Auf Nachfrage des Bischbrunner Gemeinderats Gert Günzelmann erläuterte Franz kurz das aktuelle Niederschlagsgeschehen. Insgesamt stehe man mit einer gemessenen Regenmenge von 327 Litern je Quadratmeter im Einzugsgebiet noch günstiger da als in den vergangenen Jahren. Im April 2019 seien es nur 286 Liter gewesen.
Seit mehr als 40 Tagen habe man jedoch nach einem sehr feuchten Februar mit 194 Litern keinen nennenswerten Niederschlag mehr verzeichnet. Der im März gemessene Höchststand beim Grundwasser sei daher rückläufig. Die Lage sei aber nicht besorgniserregend.