zurück
Karlstadt
In der Neuen Bahnhofstraße in Karlstadt geht's nicht mehr weiter
Die Redaktion wertet Zuschriften zur Aktion "Karscht macht mobil" aus. Heute geht es um die Neue Bahnhofstraße.
Der untere Teil der Neuen Bahnhofstraße kann Richtung Bahnhofstraße befahren werden. Doch ab der Langgasse wird es mit dem Fahrrad umständlich, schreibt Jutta Steinmetz.  
Foto: Karlheinz Haase | Der untere Teil der Neuen Bahnhofstraße kann Richtung Bahnhofstraße befahren werden. Doch ab der Langgasse wird es mit dem Fahrrad umständlich, schreibt Jutta Steinmetz.  
Bearbeitet von Karlheinz Haase
 |  aktualisiert: 10.02.2024 17:42 Uhr

Jutta Steinmetz aus Himmelstadt sieht ihren Weg aus der nördlichen Altstadt Richtung Bahnhof regelrecht versperrt, wenn sie mit dem Fahrrad fährt. Sie schreibt: "Hallo, ich fahre zweimal in der Woche mit dem Fahrrad von Himmelstadt nach Karlstadt zur Arbeit. Oft besuche ich dann meine Mutter in der Kärrnergasse 10 und fahre dann über die Unterführung zurück. Von der Kärrnergasse zur Bahnunterführung zu kommen, ist nicht ganz einfach. Der direkte Weg ist über die Neue Bahnhofstraße, die ist ab der Langgasse Einbahnstraße. Also müsste ich weit außenherum fahren. Über die Jahnanlage geht es gar nicht – komplett Einbahnstraße… Also steige ich immer an der Langgasse ab und laufe zur Unterführung. So macht Radfahren in der Stadt keinen Spaß!"

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Karlstadt
Altstädte
Bahnhöfe
Fahrräder
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • S. C.
    Als Trivialliteratur, die für jedermann zugänglich ist, empfehle ich mal folgendes:

    https://www.stvo2go.de/verkehrsberuhigter-bereich-voraussetzungen/
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. W.
    Ganz genau. Trivial.
    Lesen Sie die Quelle einmal ganz genau.
    Die Unschärfen lesen Sie dann vielleicht mal im Gesetz nach.
    Oder lassen sich es von jemandem erklären, der sich damit auskennt....
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • S. C.
    Keine Angst, ich brauche niemanden, der mir erklärt, was mein täglich Brot ist.

    Lesen Sie selber nach bei Bouska, Schurig, Hentschel usw.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • S. C.
    Das könnte ich Ihnen raten. Machen Sie sich kundig, und dann können Sie sich für Ihren Kommentar entschuldigen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • S. C.
    An der angesprochenen Stelle kommen aber regelmäßig Radfahrer in falscher Richtung entgegen....

    Im übrigen ist die neue (und auch die alte) Bahnhofsstraße seit vielen Jahren komplett regelwidrig ausgeführt, da hier ein "verkehrberuhigter Bereich" beschildert ist. In so einem Bereich darf es aber weder Fahrbahnen noch Gehwege geben, sondern nur eine gemeinsame Verkehrsfläche. Und Einbahnstraßen dürfen auch nicht ausgewiesen werden.

    Wer den ganzen Mist also "weg" haben will, hätte gute Chancen, das gerichtlich durchzusetzen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. W.
    Falsch. Gehwege sind per se kein Hinderungsgrund für einen verkehrsberuhigten Bereich.
    Bitte informieren Sie sich doch einmal vor Ihren Kommentaren.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten