Etwas dubios waren die Umstände, die zur Aufklärung eines Drogenfunds im Bezirkskrankenhaus in Lohr führen sollten. In einem mit drei Männern belegten Zimmer in der geschlossenen Forensik fanden Klinikmitarbeiter im Dezember 2016 bei einer Kontrolle in einem Bettkasten Tabletten mit einem Gewicht von 1,78 Gramm und ein Handy. Doch keinem wollen die gefundenen Utensilien gehören.
Ein 31-jähriger Mann aus dem Raum Karlstadt und ein Gleichaltriger aus Aschaffenburg, beide damals Bewohner des Zimmers, mussten sich nun vor dem Amtsgericht Gemünden für den Besitz von Betäubungsmittel verantworten. Beide Männer schwiegen zu den Tatvorwürfen. Einer gab lediglich zu, dass in seinem Bettkasten Drogen und das Handy bei der Durchsuchung gefunden wurden.
Jeder hatte Zugang zu den Einmalhandschuhen
Eingepackt waren die im Zimmer 196 gefundenen Tabletten im Fingerling eines Einweghandschuhs, um den ein feuchtes Tuch gewickelt war. Der Informatik-Schüler, in dessen Bettkasten die Drogen versteckt waren, rückte zwar in den Verdacht, doch konnten ihm die Polizisten die Tat nicht nachweisen. Auch die von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene DNA-Analyse brachte keine eindeutige Gewissheit. Zwar fand das Speziallabor aus Ebersberg entsprechende Spuren der beiden Angeklagten auf dem Fingerling. Ein Tatnachweis konnte allerdings nicht daraus abgeleitet werden.
"Schuld" daran war die Handhabung der Einmalhandschuhe. Sie liegen frei zugänglich für Personal und Patienten auf der Station. Sie werden beim Reinigen der Zimmer durch die Bewohner oder bei verschiedenen Arbeiten genutzt und anschließend über den Hausmüll entsorgt. Theoretisch hätte jeder auf der Station einen Handschuh, den die Angeklagten zuvor benutzt haben, zum Verstecken der Drogen nehmen können. Diese von den beiden Verteidigern angeführte Möglichkeit konnten weder die Klinikmitarbeiter noch die Polizisten oder der biologische Gutachter ausschließen.
Aus diesem Grund stellte Richterin Karin Offermann das Verfahren gegen die beiden 31-jährigen Männer ein. Allerdings muss der Angeklagte, in dessen Bettkasten die Drogen gefunden worden waren, eine Geldauflage von 300 Euro leisten. Dann erst wird das Verfahren gegen ihn, wie das gegen seinen ehemaligen Mitbewohner, endgültig eingestellt.