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ALTFELD
Hundebiss oder Lüge?
Wenn man die Wahrheit nur in den Augen ablesen könnte: Einer der beiden Weimeraner des Ehepaars Elisabeth Hope Lounsbach und Franz Hornung. Das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung durch einen angeblichen Hundebiss hat die Staatsanwaltschaft schon im Juni eingestellt. Mit dem gleichen Ergebnis endete nun auch die Gegenanzeige wegen Verleumdung.
Foto: Roland Pleier | Wenn man die Wahrheit nur in den Augen ablesen könnte: Einer der beiden Weimeraner des Ehepaars Elisabeth Hope Lounsbach und Franz Hornung.
Roland Pleier
 |  aktualisiert: 13.01.2016 11:09 Uhr

Außer Spesen nichts gewesen: Der juristisch ausgetragene Streit zwischen einer Hundehalterin und einer ehemaligen Mieterin ging aus wie das Hornberger Schießen. Die Mieterin hatte die Hundehalterin angezeigt, weil deren Hund sie angeblich in den Bauch gebissen hatte. Postwendend folgte eine Verleumdungsklage. Nun sind beide Verfahren eingestellt.

Darüber berichtet haben wir Frühsommer dieses Jahres: Eine 23-jährige Frau, die in einem Mehrparteienhaus in Altfeld eingemietet war, hatte die Frau ihres Vermieters angezeigt. Deren Weinmeraner habe sie gebissen, behauptete sie. So war es dann auch in einer Polizeimeldung im Mai dargestellt.

Das Vermieter-Ehepaar, Elisabeth Hope Lounsbach und Franz Hornung, bestritt diesen Vorwurf energisch. Sie vermuteten, dass die Mieterin die Situation konstruiert hat, um vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Sie legten einen Wesenstest vor, in dem ein Tierarzt den damals neun Monate alten Rüden als einen „ausgesprochen ruhigen, braven, gut sozialisierten und folgsamen Hund mit solider Grundausbildung“ beschrieb. Die Staatsanwaltschaft brauchte nicht lange, den Fall einzustellen. Das Tier habe zuvor keine entsprechenden Verhaltensweisen gezeigt, der Vorfall sei demnach nicht vorhersehbar gewesen, der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung damit ausgeschlossen, so die Begründung.

Lounsbach und Hornung ihrerseits reagierten mit einer Anzeige wegen Verleumdung. Doch auch dieses Verfahren ist für die Staatsanwaltschaft nun erledigt: „Nach Abschluss der Ermittlungen standen sich die Angaben von Beschuldigter und Anzeigeerstatter ohne weitere objektive Beweismittel in einer Weise gegenüber, dass sich nicht mit ausreichender Sicherheit sagen ließ, wessen Angaben zutreffend waren“, begründet sie die Einstellung auf Anfrage der Main-Post. Insoweit, so die Staatsanwaltschaft weiter, habe sie „dem Zweifelsgrundsatz Rechnung getragen“. Sprich: In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten.

Die Unruhe, mit der sich die Hundehalter in Altfeld nach der Polizeimeldung konfrontiert sahen, habe sich mittlerweile gelegt, teilte Hornung auf Anfrage der Main-Post mit. Der Konflikt habe ihn und seine Frau schon sehr belastet, doch nun habe sich alles beruhigt.

Recht bekommen hat also keine der beiden Streitparteien. Wohl aber haben die Hundehalter die Rechnung ihres Anwalts erhalten. Laut Hornung hat dieser für seine Arbeit über 800 Euro berechnet. Wie gesagt: Außer Spesen nichts gewesen. Wer von beiden auch immer tatsächlich Recht hat, kann mit dem Ergebnis sicher nicht zufrieden sein.

 
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