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Hohe Geldstrafe für Faustschlag auf Lohrer Spessartfestwoche
Bei einem akzeptierten Strafbefehl wäre es für den Angeklagten bei 4800 Euro geblieben. So aber ließ es der 31-Jährige auf ein Urteil ankommen und kam deutlich schlechter weg.
Symbolbilder Gewalt
Foto: Ivana Biscan | Symbolbilder Gewalt
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 09.02.2024 18:27 Uhr

Ein 31-jähriger Angeklagter und seine Verteidigerin hätten den gut gemeinten Ratschlag des Staatsanwalts ernst nehmen sollen. Weil sie es nicht taten, wurde aus den im Strafbefehl verhängten 4800 Euro letztendlich eine Geldstrafe in Höhe von 9800 Euro. Zusätzlich kommen für ihn noch die Verfahrenskosten, die Kosten für die Verteidigerin, für die Nebenklage sowie 1500 Euro Schmerzensgeld hinzu.

Es war Freitag, der 3. August 2019 auf der Lohrer Festwoche. Die Partyband "Ohlala" spielt im vollbesetzten Festzelt. Ein 26-jähriger Lohrer wollte zusammen mit seiner 22-jährigen Freundin und einem Freund durch die dichte Menschenmenge vor der Bühne. Unvermittelt wurde er währenddessen von dem Angeklagten gepackt, erhielt von diesem einen leichten Kopfstoß, um anschließend noch einen Faustschlag ins Gesicht zu bekommen. Dieser verfehlte jedoch den Lohrer, landete aber auf der Nase der hinter ihm stehenden Freundin.

Verschiedene Versionen des Hergangs

Diesen Hergang ergab die umfangreiche Beweisaufnahme in der Verhandlung gegen den Mann aus dem Landkreis Aschaffenburg. Der Angeklagte selber, der bis zum Schluss den Faustschlag bestritt, schilderte den Fall allerdings anders. Er sei von der Toilette gekommen und habe den Lohrer versehentlich angerempelt. Bei einem kleinen Wortgefecht habe wohl sein Gegenüber oder ein anderer Mensch, die Arme gehoben und dabei wahrscheinlich den Ellenbogen der jungen Frau ins Gesicht gerammt.

Die Folgen für die Büroangestellte war eine Nasenbeinfraktur, die operiert werden musste. Etwa vier Wochen hatte sie direkt unter den Folgen zu leiden und musste starke Schmerzmittel nehmen.

Gegen den Angeklagten hatten die 22-Jährige und ihr Anwalt auch schon eine Zivilklage vorbereitet. Dazu wollten sie allerdings den Ausgang des Hauptverfahrens abwarten. Um den zu erwartenden Prozess abzuwenden, erklärte sich der damals mit 1,82 Promille angetrunkene Mann jetzt bereit, ein Schmerzensgeld von 1500 Euro an die Geschädigte zu zahlen. Dieser Deal war in einer Verhandlungspause  von den Beteiligten ausgehandelt worden.

Staatsanwalt sieht keine Reue beim Täter

"Ein Strafbefehl geht von einem einsichtigen, geständigen und reuigen Täter aus", erklärte der Staatsanwalt zu Beginn seines Plädoyers. Darum wurden 120 Tagessätze zu je 40 Euro gegen den Angeklagten verhängt. Die Beweisaufnahme hat, nach seinen  Worten, dieses Bild jedoch nicht bestätigt. Statt dieser "gnädigen" Geldstrafe komme für ihn nun noch eine Freiheitsstrafe in Betracht. Sieben Monate, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, lautete sein Antrag.

Große Zweifel am ermittelten Tathergang äußerte die Verteidigerin und forderte: "Im Zweifel für den Angeklagten". Sie beantragte einen Freispruch, sollte das Gericht aber zu einer Verurteilung kommen, sollte sich das Strafmaß auf eine "Geldstrafe im unteren Bereich" bewegen.

Keine Freiheitsstrafe, dafür aber eine Geldstrafe, beantragte der Anwalt der Geschädigten. Auch die wollte nicht, dass der Mann ins Gefängnis muss, wollte aber, dass er sich die Verurteilung "eine Lehre sein lässt".

Richterin Laura Paczesny präsentierte in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil mit den 9800 Euro Geldstrafe (140 Tagessätze zu je 70 Euro) eine deutliche Quittung.

 
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