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Zellingen
Höhe und Größe von Mehrfamilienhaus kritisiert
Nach einer erfolgreichen Klage eines Nachbarn ruht derzeit der Bau eines Mehrfamilienhauses in der Würzburger Straße in Zellingen. Der Bauausschuss lehnte den überarbeiteten Bauantrag mit elf Wohnungen ab, das Landratsamt könnte aber trotzdem eine neue Baugenehmigung erteilen.
Foto: Jürgen Kamm | Nach einer erfolgreichen Klage eines Nachbarn ruht derzeit der Bau eines Mehrfamilienhauses in der Würzburger Straße in Zellingen.
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 18.12.2020 02:14 Uhr

Seit Anfang Dezember ruht die Baustelle für ein Mehrfamilienhaus in der Würzburger Straße in Zellingen. Die Bauträgergesellschaft creativ.invent2 aus Zellingen hatte vor einem Jahr den Bauantrag gestellt und vom Landratsamt auch eine Baugenehmigung erhalten. Doch ein Nachbar klagte dagegen erfolgreich. Deshalb plante die Bauträgergesellschaft um und reichte nun einen Tekturantrag ein.

Grund für die erfolgreiche Klage gegen das Land Bayern, in dessen Namen das Landratsamt die Baugenehmigung erteilte, waren Abstandsflächen für das relativ hohe Gebäude, die teilweise auf dem Grundstück des Nachbarn lagen. Laut Architekt Herbert Endrich, der die creativ.invent2 vertritt, war von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch das Landratsamt Main-Spessart überrascht.

Bei der Umplanung, die die vom Gericht bemängelten Abstandsflächen berücksichtigt, wurde aus dem Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen inklusive Penthaus eines mit elf Wohnungen ohne Penthaus, die als Eigentumswohnungen vermarktet werden sollen. Generell werden für das Projekt zwei Bestandswohngebäude aufgestockt, ein weiteres Wohngebäude angebaut sowie Nebengebäude teilweise abgebrochen.

Geplantes gebäude fügt sich nicht in die Umgebung ein

Das Zellinger Bauamt sah die Tekturplanung vor allem aufgrund der Höhe und Grundstücksausnutzung (Geschossflächenzahl 0,85) kritisch. Das geplante Gebäude füge sich aufgrund seiner Höhe nicht in die nähere Umgebung ein. Diese sei durch zweigeschossige Gebäude mit Satteldach und einzelne dreigeschossige Gebäude mit flachen Dächern geprägt. Das Mehrfamilienhaus werde mit vier Vollgeschossen, 15,5 Meter Firsthöhe bezogen auf das natürliche Gelände, und einem 45-Grad geneigten Satteldach höher.

"Die absolute Höhe behagt mir nicht, auch wenn das Objekt gut gegliedert ist", sagte im Zellinger Bauausschuss Gemeinderat Werner Küffner. Das werde auf jeden Fall Diskussionen im Ort geben. Architekt Herbert Endrich hielt als Bauherrenvertreter dagegen, in der alte Planung sei das Gebäude genauso hoch gewesen, und dieser hatte der Zellinger Bauausschuss vor einem Jahr einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Auf Nachfrage dieser Redaktion erläuterte Endrich, er habe sich an der Traufhöhe der Nachbargebäude orientiert. Von der Würzburger Straße aus gesehen werde sich da eine Linie ergeben. Die vier Vollgeschosse würden nur am eigentlichen Standort gegenüber der Geländeoberkante zu Tage treten, weil dieses Grundstück nach hinten abfalle, während das mit einem Wohnheim bebaute Nachbargrundstück für die frühere Nutzung mit Tankstelle und Kfz-Werkstatt aufgefüllt worden sei und Stützmauern erhalten habe.

Bauausschuss lehnt Antrag mit vier zu sechs Stimmen ab

Die Abstimmung im Bauausschuss ergab vier zu sechs Stimmen und damit eine Ablehnung. Die endgültige Entscheidung liegt aber beim Landratsamt Main-Spessart als Genehmigungsbehörde.

Weniger kritisch sah der Bauausschuss mehrere private Bauanträge, denen er zustimmte. Dabei handelt es sich um einen Wohnhausneubau mit Carport im Schleifweg in Retzbach, eine Dacherneuerung mit Ausbau von zusätzlichen Wohnraum im Fliederweg in Retzbach, den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage im Valentin-Bauer-Weg in Zellingen, den Neubau einer Doppelgarage mit Hobbyraum nach Abbruch einer Scheune in der Büttnergasse in Duttenbrunn und die Auffüllung einer Weinbergsfläche in Retzbach an der Gemarkungsgrenze zu Thüngersheim.

Zur Kenntnis nahmen die Räte Neubauten eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Pflegeeinheit und Doppelgarage an der Kapelle und eines Wohnhauses an der Kapelle in Zellingen im Genehmigungsfreistellungsverfahren.

 
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