Mit der Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen will der Himmelstadter Gemeinderat den Bau von Windrändern verhindern oder zumindest einen Wildwuchs in diesem Bereich verhindern. Was unlogisch klingt, erklärt sich aus der Rechtslage: Derzeit sind Windkraftanlagen als privilegierte Bauvorhaben im gesamten Außenbereich zulässig. Ist im Flächennutzungsplan dagegen eine Konzentrationsfläche ausgewiesen, dürfen sie außerhalb dieses Gebiets nicht errichtet werden. Gehört die Konzentrationsfläche dann noch der Gemeinde, hat sie die Entscheidungsgewalt.
Vor über sechs Jahren waren Windkraftanlagen schon einmal Thema. Denn da waren im Regionalplan fünf potenzielle Standorte für Windkraft auf Himmelstadter Gebiet vorgesehen und der Gemeinderat hatte 2013 einen Grundsatzbeschluss zur Ausweisung eines Vorranggebiets für fünf Windkraftanlagen im Gemeindewald gefasst.
Anfragen häufen sich derzeit
Damals waren private Investoren in allen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen auf der Suche nach geeigneten Flächen. Es gab sogar eine Windpotenzialstudie und die Firma N-Ergie aus Nürnberg hatte an einem Standort sogar die Windhöffigkeit (quasi das Windvorkommen) messen lassen. Dabei kam sie allerdings 2015 zu dem Schluss, dass ein Windrad sich wirtschaftlich nicht rechnen würde.
Von der 2014 in Bayern eingeführte 10H-Regel ist der untersuchte Standort dagegen nicht betroffen, er liegt recht weit weg vom Ort am Flurbereinigungsweg nach Stadelhofen oben auf der Kuppe im Gemeindewald. Nun berichtete Bürgermeister Herbert Hemmelmann, dass sich die allgemeinen Anfragen (ohne konkreten Inhalt) zur Erstellung von Windkraftanlagen in den letzten Wochen häuften.
Er empfahl dem Gemeinderat, einen Vorrangfläche im Flächennutzungsplan auszuweisen. Ob dann auch Windräder gebaut würden, sei eine andere Sache. Der damals untersuchte Standort eigne sich nach heutigen Maßstäben allenfalls für eine einzige Windkraftanlage.
Müsste Wald gerodet werden?
Die Meinungen über Windkraft gingen im Gemeinderat auseinander. Für Strom müsse man irgendetwas machen, Atomkraftwerke und Stromtrassen wolle auch keiner haben, argumentierte Wolfgang Kübert. Zumindest solle man das Vorranggebiet nicht aufgeben, niemand wisse, was in fünf oder zehn Jahren ist. "Ich will hier keine Windkraft, schon gar nicht irgendwo", sagte Jürgen Döll. Es könne nicht sein, dass für ein Windrad mit zweifelhafter Wirtschaftlichkeit viel Wald gerodet werde. Er sehe das Gemeindegebiet eher als Gegend für Solar. Ingrid Haimann erinnerte daran, dass 2015 auch von einem erheblichen Ausbau des Flurweges als Straße zur Baustelle geredet wurde.
Christian Scheb sprach von zwei Seiten der Nachhaltigkeit. In Himmelstadt müsste für die Windkraft Wald gerodet werden. Um Windstrom von der Küste zu beziehen, müsste vermutlich anderswo für die Stromtrassen gerodet werden. Die vielen schon vorhandene Solaranlagen seien recht unauffällig, fand die zweite Bürgermeister Marie-Luise Schäfer. Mit einer Waldrodung für Windkraft habe sie dagegen ein Problem.
Der Bürgermeister trennte schließlich den ursprünglich vorgesehenen Beschluss. Die Entscheidung für die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung fiel einstimmig.
Abstimmungsergebnis: Neun zu drei
In Himmelstadt keine Windkraftanlagen zu bauen fand eine Mehrheit von neun zu drei Stimmen. Ihren Strom kauft die Gemeinde Himmelstadt schon seit 2017 über eine Bündelausschreibung der Firma Kubus ein. Auf Basis einer Entscheidung vom Mai 2018 bezieht sie noch bis Ende 2022 "Normalstrom". Wie Bürgermeister Herbert Hemmelmann erklärte, liege der Vorteil der Bündelausschreibung im sehr günstigen Preis, der derzeit bei 4,64 Cent je Kilowattstunde liege. Grundsätzlich besteht bereits ein unbefristeter Dienstleistungsvertrag mit der Firma über die Bündelungsausschreibung, der Gemeinderat musste aber noch festlegen, ob Normalstrom, Ökostrom oder Ökostrom mit Neuanlagenquote ausgeschrieben werden soll.
Die Entscheidung fiel bei einer Gegenstimme für 100 Prozent Ökostrom ohne Neuanlagenquote, der gegenüber "Normalstrom" maximal 0,5 Cent je Kilowattstunde teurer ist, was für Himmelstadt etwa 800 Euro im Jahr wären. Während sich nach Erfahrungen der Firma Kubus bei Ökostrom und Normalstrom etwa gleich viele Bieter an der Ausschreibung beteiligen, spielt Ökostrom mit Neuanlagenquote in der Praxis kaum eine Rolle. Hier käme mindestens die Hälfte der jährlichen Strommenge aus Neuanlagen (bis zu vier Jahre bei Wind, Biomasse und Solar, bis zu sechs Jahre bei Wasserkraft und Geothermie) und der Mehrpreis gegenüber Normalstrom läge bei 0,5 bis 1,2 Cent je Kilowattstunde.