Starkregen, Stromausfälle, Angriffe auf die kritische Infrastruktur – ist Himmelstadt auf solche Ereignisse vorbereitet? Gemeinderat Wolfgang Kübert bezweifelt das und stellte einen Antrag für ein Konzept. Das sollte der Bürgermeister nach einer Risiko-Analyse erstellen. Eine Mehrheit fand dieser Antrag im Gemeinderat mit drei zu acht Stimmen nicht.
In der Diskussion verwies Wolfgang Kübert auch auf einen zum Thema gegründeten Arbeitskreis, der seit Mai 2024 nicht mehr getagt habe. Das Thema werde seit Jahren vor sich her geschoben, dabei habe die Landrätin erst kürzlich bei einer Ehrung den anwesenden Bürgermeistern ans Herz gelegt, Vorsorge für länger andauernde Stromausfälle zu treffen, so Kübert weiter,
Bedarf für Notstrom abgefragt
Aus Sicht der Verwaltung wäre ein Katastrophenschutzkonzept teuer und würde eine hohe Personaleinbindung erfordern. Aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde und ihrer Personalkapazität wäre es im geforderten Umfang kaum umsetzbar. Am 28. Februar 2025 gab es im Mitteilungsblatt einen Aufruf an die Bürger, ob jemand Bedarf für eine Notstromversorgung aus gesundheitlichen Gründen hat. Bisher hat sich niemand gemeldet. Dennoch wird das Thema ernst genommen, es soll in der nächsten Bürgermeisterrunde behandelt werden. Auch das Landratsamt sei als untere Katastrophenschutzbehörde einzubeziehen, so Bürgermeister Herbert Hemmelmann. Er kündigte auch an, mit dem Kommandanten der Himmelstadter Feuerwehr, Joachim Zürn, Rücksprache zu halten.
Ein zweiter Antrag von Wolfgang Kübert betraf die Bewirtschaftungsbefugnis des ersten Bürgermeisters gemäß Geschäftsordnung. Gemäß dieser darf der Bürgermeister Geschäfte der laufenden Verwaltung in eigener Zuständigkeit bis zu einer Höhe von 5000 Euro im Einzelfall tätigen. Der Antrag zielte auf eine Auskunft durch die kommunale Aufsicht am Landratsamt ab, ob dazu der Gemeinderat zu informieren ist oder beschließen muss, sowie wie der Begriff "im Einzelfall" zu interpretieren ist. Er wurde ebenfalls abgelehnt.
Der Antrag hat laut Bürgermeister Herbert Hemmelmann einen konkreten Hintergrund, Details dazu nannte er auf Nachfrage der Redaktion aber nicht. Offenbar bezahlte er für ein Projekt mehrere Rechnungen, die in Summe die 5000 Euro übersteigen.
Laut Antwort der Verwaltung stammt die Regelung aus der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags, der für die Verfügungsmittel vier bis fünf Euro je Einwohner vorschlägt. Bei 1600 Einwohnern wurden sie in Himmelstadt also im untersten Bereich festgesetzt. Der Begriff "Einzelfall" gelte für das einzelne Rechtsgeschäft, als je Kauf- oder Werkvertrag. Auch sei der Bürgermeister nicht gesetzlich verpflichtet, den Gemeinderat über im Rahmen der Bewirtschaftungsbefugnis getroffenen Entscheidungen zu informieren, sie würden dadurch auch nicht rechtswidrig. Es könne aber je nach Sachlage kommunalpolitisch zweckmäßig sein.
Bäume bekommen eine Sonnenschutz-Lasur
Für eine Wasserleitung für ein Grundstück im Hirtengartenweg genehmigte der Gemeinderat eine Rechnung der Baufirma Alexander Konrad über die Tiefbauarbeiten von 9650 Euro nachträglich. Das Grundstück lag im mittlerweile aufgegeben "Stich" einer künftigen Ortsumgehung, weshalb bei der Erschließung des Baugebiets zunächst keine Wasserleitung dorthin gelegt wurde.
Ohne Beanstandungen von der Gemeinde abgenommen wurde die neue Lärmschutzwand an der Bahn. Zum Semesterprojekt "Klosterhöfe" des Studiengangs Denmalpflege der Technischen Hochschule Würzburg berichtete der Bürgermeister, dass 60 Studenten am 1. April den ganzen Tag vor Ort waren. Aufgeteilt in 15 Arbeitsgruppen, sollen sie Konzepte zur Wiederbelebung denkmalgeschützter Objekte entwerfen.
Bei seinen Informationen kündigte der Bürgermeister eine besondere Baumpflege an: Mehrere Bäume im Ortsbereich, unter anderem am Kirchplatz, werden mit einer Sonnenschutz-Lasur gestrichen. Auch Bäume könnten "Sonnenbrand" bekommen.