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Himmelstadt
Himmelstadt fragt bei Kaufinteressenten für den "Mausberg IV" nach
Auf drei Äckern südlich der bisherigen Bebauung, eingegrenzt zwischen der Mausbergstraße zwei Wiesenwegen, ist in Himmelstadt das Wohngebiet 'Mausberg IV' geplant. Der Gemeinderat beschloss bei den bekannten Kaufinteressenten nachzufragen, ob sie weiterhin bauen wollen.
Foto: Jürgen Kamm | Auf drei Äckern südlich der bisherigen Bebauung, eingegrenzt zwischen der Mausbergstraße zwei Wiesenwegen, ist in Himmelstadt das Wohngebiet "Mausberg IV" geplant.
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 21.11.2024 02:46 Uhr

Scheitert das Baugebiet "Mausberg IV" an zu wenig Bauinteressenten aufgrund gestiegener Baupreise? Der Gemeinderat folgte einem Antrag von Gremiumsmitglied Wolfgang Kübert, bei den Kaufinteressenten der Bauplätze schriftlich nachzufragen, ob sie noch bauen wollen. Erfolgen wird dies aber erst, wenn klar ist, ab wann dort gebaut werden kann. Den Zusatz schlug Bürgermeister Herbert Hemmelmann vor.

Mehrfach war im Gemeinderat von einer Liste mit rund 50 Kaufinteressenten die Rede. Wolfgang Kübert begründete seinen Antrag mit Berichten aus anderen Gemeinden, die erschlossene Bauplätze mangels Interessenten nicht verkaufen können. Manche verkauften dann an Bauträger, die Mehrfamilienhäuser errichten und Eigentumswohnungen vermarkten. In Himmelstadt pausiert das Bebauungsplanverfahren, da die beauftragte Firma Bayerngrund eine hydraulische Berechnung des gesamten Gemeindegebietes an ein Ingenieurbüro vergab, die noch nicht vorliegt.

Eigentümer baureifer Grundstücke werden alle zwei Jahren angeschrieben 

Zwei weitere Anträge von Wolfgang Kübert betrafen baureife Grundstücke. Deren Eigentümer sollen künftig im Zweijahresturnus angeschrieben werden, ob sie verkaufen wollen, was der Gemeinderat einstimmig beschloss. Bisher wurden sie von der Verwaltung im Rahmen des Flächenmanagements regelmäßig angeschrieben, zuletzt im Oktober 2023. Ergebnis war damals keinerlei Verkaufsbereitschaft.

Der Antrag Küberts zu einem Grundsatzbeschluss, die Gemeinde solle ein Vorkaufsrecht beim privaten Verkauf von Bauplätzen erhalten, fand keine Mehrheit. Er bezog sich dabei auf eine Regelung der Gemeinde Hafenlohr. Wie die Verwaltung erklärte, beschloss der dortige Gemeinderat, dass beim privaten Verkauf von baureifen Grundstücken eine Bauverpflichtungsklausel zugunsten der Gemeinde Hafenlohr in den Kaufvertrag aufzunehmen ist. Es sei aber fraglich, ob dieses Konstrukt rechtlich haltbar ist und wie die Gemeinde die Bauverpflichtung durchsetzen kann, da sie keinen Vertrag mit dem Käufer schließt.

Die Konsequenz aus der Klausel – wenn nicht zeitnah gebaut wird muss die Gemeinde die jeweiligen Grundstücke kaufen – wäre für Himmelstadt aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht möglich. Erfahrung der Verwaltung sei, dass baureif verkaufte Grundstücke in der Regel zeitnah bebaut werden.

Weitere Anfragen von Gemeinderat Wolfgang Kübert betrafen das geplante Abwassersystem beim Mausberg IV, die hydraulische Berechnung und den Dorferneuerungsarchitekten. Die Aussage des Architekten Rainer Tropp, er wolle sich künftig zurückziehen, betrifft lauf Verwaltung jedoch nicht die Tätigkeit als Berater der Altortsanierung. Deshalb werde kein Nachfolger gesucht. In diesem Jahr sei trotz eines entsprechenden Haushaltsansatz (3000 Euro) noch kein Geld für Beratungen geflossen.

 
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