Mit dem Sonderprogramm Frosthilfe 2017 unterstützt die Bayerische Staatsregierung Betriebe mit Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen, besonders Obst- und Weinbau, die von den starken Frösten im April geschädigt wurden.
Antragsfähig sind Unternehmen in Bayern, die eine Mindestschadenssumme von 6000 Euro und nachweislich mehr als 30 Prozent Naturalertragsverlust im Vergleich zu einem Dreijahresdurchschnitt im Zeitraum der Jahre 2012 bis 2016 nachweisen können, heißt es in der Mitteilung. Gefördert werden je nach Schadenshöhe bis zu 50 Prozent der Schadenssumme.
Die Anträge auf Frostschadenshilfe sind bis zum 15. Dezember für Weinbaubetriebe bei der Landesanstalt für Wein und Gartenbau Veitshöchheim und für Obstbau- bzw. sonstige landw. Betriebe beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt einzureichen.
Informationen und Antragsformulare unter: www.stmelf.bayern.de der beim AELF Karlstadt, Eberhard Heider, Tel. (0 60 21) 41 44 13.