Verschärfte Coronamaßnahmen in Main-Spessart: Maskenpflicht in Innenstädten
Weil die Landkreis-Inzidenz deutlich über 200 liegt, gelten ab 2. Dezember an bestimmten Orten die Maskenpflicht, auch im Freien, und ein Alkoholverbot. Hier der Überblick.

"Wir befinden uns am Limit" – so beschreibt Main-Spessart-Landrätin Sabine Sitter in einer Pressemitteilung die aktuelle Corona-Lage. Das Landratsamt reagiert nun unter anderem mit einer Maskenpflicht und einem Alkoholverbot vom 2. bis 20. Dezember an bestimmten öffentlichen Plätzen. Diese Orte sind betroffen:
In Gemünden gilt die Maskenpflicht an folgenden Orten:
- Innenstadt/Altstadt im Bereich des Marktplatzes von Scherenbergstraße Hausnummer 8 bis Scherenbergstraße Hausnummer 4,
- Marktplatz Hausnummer 1 bis Oberstorstraße Hausnummer 13 und
- Marktplatz Hausnummer 13 bis Obertorstraße Hausnummer 20.
In Marktheidenfeld gilt hier die Maskenpflicht:
- Marktplatz
- Busbahnhofsvorplatz und Bussteige (ZOB – Adenauerplatz) – hier herrscht außerdem ein Alkoholverbot
Maskenpflicht gilt auf folgenden Straßen und Plätzen in Lohr:
- Hauptstraße mit Oberem und Unterem Marktplatz,
- Lohrtorstraße,
- Turmstraße,
- Ludwigstraße einschließlich Ludwigpassage,
- Muschelgasse,
- Sterngasse Hausnummer 2 bis Hausnummer 10,
- Obere Schlachthausgasse Hausnummer 2 bis Hausnummer 10,
- Untere Schlachthausgasse Hausnummer 2 bis Hausnummer 10 und
- Treppenabgang sowie Fußweg zwischen Kirchplatz und Seeweg.
Alkoholverbot gilt in Lohr hier:
- Areal zwischen Vorplatz Stadthalle einschließlich aller Treppenabgänge über den Freibadpark- platz einschließlich des Eingangsbereichs zum Freibad bis zum Skaterplatz
Hier müssen Sie in Karlstadt Maske tragen:
- Hauptstraße Hausnummer 28 bis Hausnummer 44,
- Marktplatz mit Hauptstraße ab Höhe Kellereigasse bis Höhe Schustergasse,
- Kübelmarkt,
- Fußgängerunterführung zwischen Ringstraße/Zum Helfenstein und
- Busbahnhof.
Hier gilt in Karlstadt das Alkoholverbot:
- Am Mainufer zwischen dem Rollschuhplatz (Nähe Hotel Mainpromenade) und der Alten Mainbrücke und
- am Bahnhofsvorplatz (von Höhe Bahnunterführung bis zur Höhe des nördlichen Abschlusses des Bahnhofsgebäudes)
Eine Maskenpflicht gilt auch in Arnstein:
- Marktstraße von Hausnummer 28 bis zur Einmündung Schützenbergstraße, Schweinemarkt
Ein Alkoholverbot gibt es außerdem in Hafenlohr:
- In der Hofgutstraße, im Umkreis von 50 Meter um die Weihnachtskrippe
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