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Gemünden
Verschärfte Coronamaßnahmen in Main-Spessart: Maskenpflicht in Innenstädten
Weil die Landkreis-Inzidenz deutlich über 200 liegt, gelten ab 2. Dezember an bestimmten Orten die Maskenpflicht, auch im Freien, und ein Alkoholverbot. Hier der Überblick.
Maskenpflicht wie hier in der Keßlergasse in Schweinfurt gilt am dem 2. Dezember auch an einigen Orten in Main-Spessart.
Foto: Martina Müller | Maskenpflicht wie hier in der Keßlergasse in Schweinfurt gilt am dem 2. Dezember auch an einigen Orten in Main-Spessart.
Carolin Schulte
 |  aktualisiert: 09.02.2024 11:10 Uhr

"Wir befinden uns am Limit" – so beschreibt Main-Spessart-Landrätin Sabine Sitter in einer Pressemitteilung die aktuelle Corona-Lage. Das Landratsamt reagiert nun unter anderem mit einer Maskenpflicht und einem Alkoholverbot vom 2. bis 20. Dezember an bestimmten öffentlichen Plätzen. Diese Orte sind betroffen:

In Gemünden gilt die Maskenpflicht an folgenden Orten:

  • Innenstadt/Altstadt im Bereich des Marktplatzes von Scherenbergstraße Hausnummer 8 bis Scherenbergstraße Hausnummer 4, 
  • Marktplatz Hausnummer 1 bis Oberstorstraße Hausnummer 13 und
  • Marktplatz Hausnummer 13 bis Obertorstraße Hausnummer 20.
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In Marktheidenfeld gilt hier die Maskenpflicht:

  • Marktplatz
  • Busbahnhofsvorplatz und Bussteige (ZOB – Adenauerplatz) – hier herrscht außerdem ein Alkoholverbot
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Maskenpflicht gilt auf folgenden Straßen und Plätzen in Lohr: 

  • Hauptstraße mit Oberem und Unterem Marktplatz,
  • Lohrtorstraße,
  • Turmstraße,
  • Ludwigstraße einschließlich Ludwigpassage,
  • Muschelgasse,
  • Sterngasse Hausnummer 2 bis Hausnummer 10, 
  • Obere Schlachthausgasse Hausnummer 2 bis Hausnummer 10,
  • Untere Schlachthausgasse Hausnummer 2 bis Hausnummer 10 und
  • Treppenabgang sowie Fußweg zwischen Kirchplatz und Seeweg.

Alkoholverbot gilt in Lohr hier: 

  • Areal zwischen Vorplatz Stadthalle einschließlich aller Treppenabgänge über den Freibadpark- platz einschließlich des Eingangsbereichs zum Freibad bis zum Skaterplatz
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Hier müssen Sie in Karlstadt Maske tragen: 

  • Hauptstraße Hausnummer 28 bis Hausnummer 44,
  • Marktplatz mit Hauptstraße ab Höhe Kellereigasse bis Höhe Schustergasse,
  • Kübelmarkt,
  • Fußgängerunterführung zwischen Ringstraße/Zum Helfenstein und
  • Busbahnhof.

Hier gilt in Karlstadt das Alkoholverbot:

  • Am Mainufer zwischen dem Rollschuhplatz (Nähe Hotel Mainpromenade) und der Alten Mainbrücke und
  • am Bahnhofsvorplatz (von Höhe Bahnunterführung bis zur Höhe des nördlichen Abschlusses des Bahnhofsgebäudes)
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Eine Maskenpflicht gilt auch in Arnstein:

  • Marktstraße von Hausnummer 28 bis zur Einmündung Schützenbergstraße, Schweinemarkt

Ein Alkoholverbot gibt es außerdem in Hafenlohr:

  • In der Hofgutstraße, im Umkreis von 50 Meter um die Weihnachtskrippe
 
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  • F. H.
    Warum besteht ausgerechnet in Gemünden, mit der größten Umsteigefrequenz im Landkreis, am Bahnhof und Busbahnhof keine Maskenpflicht?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
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