zurück
Lohr
Heute vor Gericht: Pflegerin hatte Sex mit Forensik-Patienten
Dass der Sex einvernehmlich war, spielt keine Rolle: Eine ehemalige Pflegerin des Bezirkskrankenhauses Lohr muss sich an diesem Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten.
Bisweilen passiert es halt doch: Auch hinter Gittern finden Patienten der Lohrer Forensik Wege, sexuelle Kontakte zum Personal zu knüpfen.
Foto: Roland Pleier | Bisweilen passiert es halt doch: Auch hinter Gittern finden Patienten der Lohrer Forensik Wege, sexuelle Kontakte zum Personal zu knüpfen.
Roland Pleier
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:13 Uhr

Weil sie Sex mit einem Patienten hatte, muss sich eine ehemalige Pflegerin der Forensik des Bezirkskrankenhauses Lohr an diesem Mittwoch vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten. Obwohl der Sex offenbar einvernehmlich war, ist sie des sexuellen Missbrauchs von behördlich Gefangenen oder Verwahrten angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 37-Jährigen vor, sich unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Stellung im Oktober und November 2018 zweimal auf einvernehmliche sexuelle Kontakte mit einem 35-Jährigen eingelassen zu haben. Er war für eine Entziehung in Lohr untergebracht.

Allein der Versuch ist strafbar

Der Paragraf 174a des Strafgesetzbuches sieht für diese Art des Missbrauchs Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Dabei ist schon alleine der Versuch strafbar. „Im Unterbringungsverhältnis darf ich mit einem Patienten nichts anfangen“, erläutert Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen die Rechtslage. In diesem Fall spiele es auch keine Rolle, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. Allerdings, so Raufeisens Einschätzung, dürfe sich das nach seiner Einschätzung  mildernd auf das Strafmaß auswirken.

Nach Informationen der Redaktion ist die Beschuldigte nicht mehr beim Bezirkskrankenhaus angestellt. Der jetzt angeklagte Fall ist nach Angaben von Klinikleiter Dominikus Bönsch der gravierendste von mindestens sechs Vorfällen, in denen sich Mitarbeiterinnen und Patienten zu nahe gekommen seien.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Lohr
Gemünden
Roland Pleier
Amtsgericht Gemünden am Main
Amtsgerichte
Angeklagte
Oberstaatsanwälte
Sex
Sexkontakte
Staatsanwaltschaft
Strafarten
Strafgesetzbuch
Öffentliche Behörden
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • R. Ö.
    Ach papperlapapp! Die beiden hatten einfach nur Sex und haben weder genötigt, noch gemordet! Lassen Sie doch den Leuten ihren Spaß!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Für solche Techtelmechtel bietet die katholische Kirche einen deutlich besseren Schutzraum.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. M.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. S.
    Einfach den "Tatort" wechseln und in z. B. die Schulen gehen.
    Dann wird sicher anders darüber gedacht. "Liebesverhältnis" zwischen Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schülern. Ganz anders bestimmmt. Oder in kirchlichen Bereichen. Da gibt es Sitten aber auch "Unsitten". Letztere sind halt nun mal strafbar. Aus gutem Grund. Und das ist den "Tätern" bewusst. Was heißt da schon "freiwillig"?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. B.
    War der "Geschädigte" in irgendeinem Abhängigkeitsverhältnis, also ein Schutzbefohlener?
    Wenn ja, dann ist es sehr wohl verwerflich.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. Ö.
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. Ö.
    Oh hörn´se doch uff, Sie Moralapostel! Gerade die Kirche sollte sehr, sehr still sein!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. S.
    Leben und l(i)eben lassen!!!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • W. T.
    Und andere gauner laufen frei herum da keine zeit.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. B.
    Da kommt mancher Vergewaltiger glimplicher davon als diese Frau. Die beiden hatten Spaß und keiner hat seelische oder körperliche Schäden davongetragen. Aber da mantelt sich die Justiz mächtig auf statt dass sie endlich da harte Strafen auferlegt wo es angebracht wäre.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. W.
    Am besten man überführt die Frau als Hexe und richtet den Scheiterhaufen auf.
    So ein Gedepp,nur weil zwei erwachsene Personen einvernehmlich geschnackselt haben.
    Eine dienstliche Abmahnung wäre angebracht, aber was geht's denn die Staatsanwaltschaft an?
    Nix besseres zu tun?
    Unbegreiflich!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. S.
    Unbegreiflich?
    Für Sie vielleicht! Dann bräuchte es auch keine dienstliche Abmahnung.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. P.
    @GWM Was es die Staatsanwaltschaft angeht? Ganz einfach, steht auch im Text: Der Paragraf 174a des Strafgesetzbuches sieht für diese Art des Missbrauchs Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Roland Pleier, Redaktion
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. W.
    Ach Herr Pleier....das Strafgesetzbuch in Deutschland mag zwar gültig sein, ob das, was da alles drin steht auch Sinn macht ist aber ein anderes Thema.
    Als ich das erste Mal Sex mit einem anderen Kerl hatte war das auch noch strafbar.
    Wir haben trotzdem nicht bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt und Heute schüttelt Mann beim Gedanken an den Paragraphen 175 nur noch den Kopf, wo der Staat sich alles für zuständig fühlt.
    Ich hoffe Sie verstehen meinen Einwand nun etwas besser.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. P.
    @GWM Ach Herr GWM, freilich ist Ihre Stellungnahme unter diesem Gesichtspunkt nachvollziehbar. Doch darum geht es ja nicht. Entscheidend vielmehr ist, dass die Therapiebegleitung und Überwachung des Patienten ohne professionelle Distanz nicht funktioniert. Roland Pleier, Redaktion
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten