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MAIN-SPESSART
Hausfrau verurteilt: Unterschrift der Schwiegermutter gefälscht
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 11.12.2019 10:21 Uhr

Sieben Mal hat sich eine Hausfrau aus dem Raum Marktheidenfeld Geld vom Konto der Schwiegermutter auf ihr eigenes überwiesen. Dass sie dabei die Unterschrift auf den Überweisungsträgern nachahmte, brachte ihr nun eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung zu acht Monaten auf Bewährung vor dem Amtsgericht Gemünden ein. Als Bewährungsauflage muss sie 1050 Euro an die Staatskasse zahlen.

Die ins Ausland verreiste Schwiegermutter sei einverstanden gewesen, sie habe vorher immer am Telefon nachgefragt, berichtete die 47-Jährige in der Verhandlung dem Richter. Die Schwiegermutter wohne bei ihr, ihrem Mann und der Tochter, deshalb verwendeten sie auch ihr Geld mit zur Haushaltsführung. Im Juni 2013 sei sie nach Russland gereist und habe anders als bei früheren Reisen nicht ihre Karte samt Geheimnummer dagelassen.

Mangels Kontovollmacht habe sie so kein Geld vom Konto der Verwandten abheben können, zudem habe sich die Sparkasse nicht auf eine aus dem Ausland gefaxte Vollmacht, die auch noch in Russisch ausgestellt gewesen wäre, eingelassen. Als Ausweg habe die Schwiegermutter gesagt, die Angeklagte solle halt den Weg mit dem Überweisungsträgern gehen.

Das tat die Hausfrau auch, meist überwies sie 500 Euro auf ihr Konto, mal auch nur 200 oder gleich 1300. „Da war unser Auto kaputt gegangen“, erklärte sie über die Dolmetscherin dem Richter, und die Schwiegermutter habe vorab auch diese Überweisung gestattet.

Als die Schwiegermutter im April dieses Jahres von ihrem Auslandsaufenthalt zurückkehrte, hatten sich die Überweisungen auf insgesamt 4000 Euro summiert. Sie habe das mit ihr klären wollen, sagte die Angeklagte. Doch ihrer Schwägerin habe das nicht gepasst. Die habe ihre Mutter so lange unter Druck gesetzt, bis sie am 26. April Strafanzeige stellte.

Die Anzeige zog sie zwar am 7. Mai wieder zurück, das ging aber nur für den Betrug. Blieb die Urkundenfälschung. „Das kann der Staat nicht auf sich beruhen lassen“, erklärte Richter Christian Spruß. Es gehe um die Glaubhaftigkeit von Dokumenten: Banken müssten sich darauf verlassen können, dass ihnen keine gefälschten Dokumente vorgelegt werden.

Die beiden Schwägerinnen seien nach der Strafanzeige der Schwiegermutter in der Wohnung sogar aufeinander losgegangen, berichtete ein als Zeuge geladener Polizist. Und dass es einen Angriff mit einem Messer und Verletzungen gab. Die diesbezügliche Strafanzeige sei aber zurück gezogen worden.

Angesichts von 4000 Euro und sieben Vergehen über ein dreiviertel Jahr sprach die Staatsanwältin von einer nicht unerheblichen dauerhaften Einnahmequelle, was gewerbsmäßiges Handeln bedeutet. Deshalb plädierte sie auf Urkundenfälschung im besonders schweren Fall. Das steigert den Strafrahmen auf sechs Monate bis zehn Jahren Gefängnis, bei Einzelstrafen von je sechs Monaten forderte sie acht Monate Gesamtstrafe. Dank der positiven Sozialprognose – die Angeklagte ist derzeit bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt – sei eine Bewährung mit Geldauflage möglich.

Die 47-Jährige verzichtete auf eigene Ausführungen zu ihrer Verteidigung und auf ein letztes Wort.

Mit seinem Urteil folgte Richter Christian Spruß dem Antrag der Staatsanwältin. Die 1050 Euro Geldauflage, zu zahlen in bis zu 14 Monatsraten, entsprechen fast einem Monatsgehalt der Frau, dazu kommen die Verfahrenskosten. Die Bewährungszeit legte der Richter auf drei Jahre fest.

Das Urteil ist rechtskräftig.

 
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