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HELMSTADT
Haupt- oder ehrenamtlicher Bürgermeister – das ist hier die Frage
Joachim Schwamberger
 |  aktualisiert: 21.11.2013 20:29 Uhr

Der Gemeinderat soll nochmals darüber beraten, ob der künftige Bürgermeister sein Amt haupt- oder nebenamtlich ausüben soll. Diesen Antrag stellte CSU-Gemeinderat Manfred Rückert in der Sitzung am Montag.

Bereits vor den Wahl 2008 stand das Gremium vor dieser Entscheidung. Man kam jedoch überein, dass es bei der Ehrenamtlichkeit bleiben soll. Seinerzeit hätten zwei Bewerber ihre Kandidatur aufrecht erhalten, wenn das Bürgermeisteramt hauptamtlich geworden wäre.

Edgar Martin nahm die nebenamtliche Herausforderung an und wurde auch eindeutig gewählt. „Ich würde mein Amt gerne weiterhin ehrenamtlich ausüben“, erklärte er gegenüber der Main-Post. Er ist bisher der einzige Bewerber.

Muss hauptamtlich teurer sein?

Einen Grund für seinen Antrag gab Manfred Rückert nicht. Nur so viel räumte er ein, dass ein hauptamtlicher Bürgermeister nicht von vorneherein teurer kommen müsse als ein nebenamtlicher. Er wolle die Frage der Haupt- oder Ehrenamtlichkeit einfach grundsätzlich nochmals behandelt wissen.

Das Landratsamt Würzburg teilt auf Anfrage der Main-Post Zahlen zur Aufwandsentschädigung bei ehrenamtlichen beziehungsweise zur Vergütung bei hauptamtlichen Ortsoberhäuptern mit.

Der Markt Helmstadt hat zum Stichtag 30. Juni 2013 genau 2850 Einwohner. Demnach bekäme ein hauptamtlicher Bürgermeister ein Grundgehalt von A 14 in Höhe von 5288 Euro plus eine noch festzulegende Aufwandsentschädigung. Die Gemeinde müsse auch anteilige Soziallasten tragen.

Für die monatliche Entschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters liege der Rahmensatz bei einer Größenordnung von 1001 bis 3000 Einwohnern zwischen 2600 und 3900 Euro. Die Einwohnerzahl des Marktes Helmstadt liegt am oberen Rand dieser Spanne, so dass sich vermutlich allein schon deshalb auch die monatliche Entschädigung im oberen Bereich der zulässigen Entschädigung bewegen werde.

Einem ehrenamtlichen Bürgermeister ist ein Pflicht-Ehrensold zu gewähren, wenn er mindestens zwölf Jahre lang das Amt in derselben Gemeinde bekleidet und das 60. Lebensjahr vollendet hat. Die Höhe des Pflichtehrensolds richtet sich nach der Dauer der Amtszeit und beträgt bei zwölf Jahren mindestens ein Drittel der zuletzt bezogenen Entschädigung zuzüglich einer einmaligen jährlichen Sonderzahlung, vergleichbar mit Urlaubs-beziehungsweise Weihnachtsgeld.

Dieser Ehrensold wird bis zum Lebensende gezahlt und ist aus der Gemeindekasse zu entrichten. Die Ruhebezüge eines hauptamtlichen Bürgermeisters zahlt die Versorgungskasse. Nach dem Tode eines ehemals ehrenamtlichen Bürgermeisters hat auch dessen Witwe ein lebenslanges Recht auf 60 Prozent des Ehrensolds, wenn sie nicht eine neue amtliche Lebenspartnerschaft eingeht.

Wenn man in den entsprechenden Gesetzen weiterliest, stößt man auch auf eine Frist. Die Rechtsstellung eines Bürgermeisters – Haupt- oder Nebenamt – muss laut Gemeindeordnung spätestens am 90. Tag vor der Bürgermeisterwahl, also spätestens am 16. Dezember 2013, amtlich bekannt gemacht worden sein. Eine Diskussion über die Rechtsstellung des Bürgermeisters erscheint deswegen zumindest für die kommende Wahlperiode überflüssig.

CSU-Entscheidung steht noch aus

Wie Altbürgermeister Hermann Schlör auf Anfrage erklärte, stehe noch nicht fest, ob die CSU einen Bewerber ins Rennen schickt. In der kommenden Woche wolle man sich erneut mit diesem Thema befassen.

Die Verwaltungsgemeinschaft hat Rückert mit Schreiben vom Donnerstag gebeten, seine Wortmeldung aus der betreffenden Sitzung baldmöglichst schriftlich als Antrag zu stellen und zu begründen, damit dieser Punkt in die Tagesordnung für die Sitzung des Marktgemeinderates aufgenommen werden kann.

 
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