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Gemünden
Hat Teamleiterin über 25 000 Euro Kassengelder veruntreut?
Die ehemalige Mitarbeiterin einer Freizeiteinrichtung im Landkreis Main-Spessart machte vor Gericht in Gemünden keine Aussage, obwohl ein Geständnis strafmildernd wäre.
Das Amtsgericht in Gemünden.
Foto: Michael Mahr | Das Amtsgericht in Gemünden.
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:10 Uhr

Ist eine ehemalige Mitarbeiterin einer Freizeiteinrichtung im Main-Spessart-Kreis eine Betrügerin oder das Opfer von Betrügern? Diese Frage zu beantworten, vor dieser Aufgabe steht das Amtsgericht Gemünden. Am ersten Verhandlungstag fehlten dem Gericht wichtige Zeugen, um zu klären, wer den Betreiber um mehr als 25 000 Euro betrogen hat.

Angeklagt ist die 34-jährige ehemalige Teamleiterin Rezeption. Sie steht wegen Untreue vor Strafrichter Dr. Sven Krischker. Insgesamt 25 248,60 Euro soll sie in der Zeit von Ende 2018 bis April 2019 veruntreut und in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben. Am ersten Verhandlungstag schwieg die Angeklagte beharrlich. "Ich möchte nichts dazu sagen", erklärte sie gleich zu Beginn der Verhandlung. Auch nach einer richterlichen Ansage, dass sich ein Geständnis strafmindert auswirken kann, ließ sich die Frau nicht zu einer Aussage bewegen.

Viele Hinweise sprechen gegen die Angeklagte

Eine Reihe von Details sprechen für die Geldwegnahme durch die Angeklagte, wie die Zeugeneinvernahme des Geschäftsführers zeigte. So hatte die Frau als Teamleiterin Zugang zu allen Kassengeschäften. Sie zeichnete für das Wechselgeld verantwortlich, rechnete die Eintrittskassen der Kassiererinnen ab und auch die Einnahmen, die durch die Automaten erzielt wurden. Sie verfolgte auch die Geldabholung durch eine Geldbotenfirma. So hatte sie auch Schlüsselgewalt zu einem Schlüsseldepot, in dem sich der Schlüssel für den Firmentresor befand.

Neben ihr waren nur wenige Personen aus dem Kreis der Beschäftigten so privilegiert. "Drei bis vier", schätzte der Geschäftsführer deren Zahl. "Es waren mehr", hatte eine Kassiererin in ihrer polizeilichen Vernehmung behauptet. Da die Frau nach einem Krankenhausaufenthalt jedoch noch arbeitsunfähig geschrieben ist, konnte sie nicht zur Verhandlung erscheinen. Sie soll, genau wie die vernehmende Polizeibeamtin, in einer Fortsetzungsverhandlung als Zeugin befragt werden.

Auf Anfragen der Buchhaltung nicht reagiert

Der Leiterin der Buchhaltung sind im April 2019 die Unstimmigkeiten im Kassengeschäft aufgefallen. Sie hatte daraufhin mehrfach versucht, die Angeklagte zu den Fehlbeträgen zu befragen. "Entweder hat sie auf die E-Mails nicht geantwortet oder hat sich krank gemeldet", berichtete der Geschäftsführer. Bei der Untersuchung durch zwei Betriebsprüfer sei dann das ganze Ausmaß der Untreue sichtbar geworden. In der Folge wurde der Teamleiterin fristlos gekündigt. Dem war sie selbst durch eine fristgerechte Kündigung zuvor gekommen.

In einem ausführlichen, nichtöffentlichen Rechtsgespräch zwischen dem Richter, der Staatsanwältin und dem Verteidiger wurde der Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis maximal einem Jahr und vier Monaten in Aussicht gestellt, für den Fall eines Geständnisses. Dies lehnte die Frau aber ab. Somit wird die Verhandlung mit der weiteren Beweisaufnahme am Dienstag, 23. Februar, um 14.30 Uhr fortgesetzt.

 
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