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Karlstadt
Harald Schneider: "Pauschale GPS-Überwachung ist gesetzeswidrig!"
Der langjährige Polizei-Gewerkschaftschef und frühere stellvertretende Landrat in Main-Spessart hat kein Verständnis für die Maßnahmen in der Bauaufsicht.
Harald Schneider war lange stellvertretender Landrat in Main-Spessart, außerdem mehrere Jahre Bezirksrat und Landtagsabgeordneter der SPD. Auch als Personalrat und früherer Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei kennt er sich im öffentlichen Dienst aus.
Foto: Jochen Schreiner | Harald Schneider war lange stellvertretender Landrat in Main-Spessart, außerdem mehrere Jahre Bezirksrat und Landtagsabgeordneter der SPD.
Markus Rill
Markus Rill
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:20 Uhr

Harald Schneider war 24 Jahre lang stellvertretender Landrat in Main-Spessart, über 20 Jahre lang Personalratsvorsitzender der Polizei Unterfranken und fünf Jahre lang Vorsitzender der Polizei-Gewerkschaft in Bayern. Der 69-jährige SPD-Kreisrat und Karlstadter Stadtrat kennt sich sowohl im Landratsamt wie auch im öffentlichen Dienst aus. Zur Überwachung der Mitarbeiter in der Bauaufsicht des Landratsamts Main-Spessart mit GPS-Trackern hat er eine klare Meinung. 

Frage: Herr Schneider, was halten Sie von der Mitarbeiter-Überwachung im Landratsamt?

Harald Schneider: Aus meiner Sicht geht das gar nicht. Das verstößt gegen die Menschenwürde. Für Fußfesseln ist eine richterliche Anordnung nötig und das hier soll per Dienstvereinbarung möglich sein? 

Wundert es Sie als langjährigen Gewerkschafter nicht, dass ein Personalrat einer solchen Maßnahme zustimmt?

Schneider: Ohne Zustimmung des Personalrats ist das gesetzeswidrig. Aber warum diese Zustimmung erfolgt ist, kann ich mir nicht erklären. Das bayerische Datenschutzgesetz untersagt eine Dauerüberwachung der Beschäftigten. Meiner Einschätzung nach ist das Ganze höchst fragwürdig. 

Ist es nicht denkbar, dass das die letzte Maßnahme vor einer möglichen Entlassung ist? Ist dann eine Zustimmung mit Bauchgrimmen nicht vielleicht nachvollziehbar?

Schneider: Zunächst mal: Ich kann nicht alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieser Abteilung pauschal verdächtigen. Aber ich kann sehr wohl Personen, die sich etwas haben zuschulden kommen lassen, überprüfen. Da muss dann eben jemand nachprüfen, ob sie sich dort aufhalten, wo sie sich aufhalten sollen. Und grundsätzlich regelt das Personalvertretungsgesetz den Ablauf bei Verstößen von Beamten in vier Schritten: 1. Verweis, 2. Geldbuße, 3. Degradierung und zum Schluss die Entfernung aus dem Dienst. Diese GPS-Überwachung wäre im Extremfall für Einzelpersonen möglich, nicht aber für eine ganze Abteilung.

Wie sieht's bei Angestellten im öffentlichen Dienst aus, die nicht verbeamtet sind?

Schneider: Die Möglichkeiten reichen von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung. Aber das Datenschutzgesetz setzt auch hier enge Grenzen und verlangt eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Aus meiner Sicht hat die Landrätin dem nicht Rechnung getragen.

Haben Sie als stellvertretender Landrat jeweils etwas von Unregelmäßigkeiten bei Außendiensttätigkeiten der Landratamts-Mitarbeiter mitbekommen?

Schneider: Nein, das hat es meines Wissens unter Armin Grein und Thomas Schiebel nicht gegeben. 

 
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  • B. S.
    Diese Aktion ist so gesetzeswidrig, dass die Landrätin besser jetzt zurücktritt. Der Bayerische Landesdatenschuzzbeauftragte dürfte ja wohl ermitteln...
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  • W. M.
    Verweis, Geldbuße usw. sind im Bayerisches Disziplinargesetz und nicht im Personalvertretungsgesetz geregelt. Ansonsten Zustimmung. Es geht auch nicht darum, das Übel einer Sache anzupacken, es geht um das "Wie". Und das "Wie" muss rechtmäßig sein.
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  • U. S.
    Wie heisst es so schön: wer nichts zu verbergen hat.... offenbar haben viele etwas zu verbergen, warum wird sonst so heftig protestiert? In anderen Berufen ist GPS seit Jahren üblich!
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  • E. H.
    Zitat: "...das hat es meines Wissens unter Armin Grein und Thomas Schiebel nicht gegeben."

    Nun ja, hinter vorgehaltener Hand wurde auch schon in der geannten Zeit so einiges gemunkelt. Vermutete und leider auch teils "greifbare" Verfehlungen wurden leider intern nicht oder sehr unzureichend aufgearbeitet.

    - Ein früherer Abteilungsleiter hatte da bereits seine Vermutungen/ vage Anhaltspunkte...

    Dass aber der Personalrat sich derart instrumentalisieren lässt, statt "Butter bei die Fisch" zu verlangen, ist mir unbegreiflich!
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  • H. M.
    was willst du machen wenn ein Personalrat, der diesen Namen nicht verdient hat, diesem Skandal im Vorfeld zugestimmt hat?
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  • M. S.
    Herr Schneider hat es schon richtig gesagt. PAUSCHALE GPS Überwachung ist gesetzeswidrig. Ein Wort mit leider großer Bedeutung. Frau Sitter wird diesen Vorwurf von pauschalisieren von sich weisen. Vielleicht einfach mal den Gesetztext ändern. Ist nicht schwer - nur ein Wort weglassen.
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  • C. W.
    Das ist Neu Denk, Frau Sitter hat es ja angekündigt in ihrer Wahlbroschüre.
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  • T. A.
    endlich ist mal Expertenrat gefragt...........
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