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KARSBACH
Gutachten: Keine Windräder auf der Kohlplatte
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 |  aktualisiert: 23.12.2015 11:46 Uhr

Der gesamte östliche Bereich der Karsbacher Gemarkung ist wegen gesetzlicher Ausschlusskriterien nicht für ein Sondergebiet für Windkraftanlagen geeignet. Es kommen somit nur die westlichen Höhenlagen im Gemeindebereich von Karsbach bis nach Weyersfeld infrage.

Ob diese aber für die Aufstellung von Windrädern geeignet sind, müssen Untersuchungen ergeben, erläuterte Planer Michael Öchsner (Ingenieurbüro Auktor, Würzburg) dem Gemeinderat. Auch eine Windkraftentwicklungsfirma mit Hauptsitz in München stellte ihre Voruntersuchungen für diesen Bereich vor.

Mehrfach hatte die Kommune versucht, speziell im Bereich Kohlplatte oberhalb von Weyersfeld, ein Sondergebiet für Windkraft auszuweisen. Nach der Lockerung der gesetzlichen Ausschlusskriterien nach der Energiewende hatte der Gemeinderat erneut ein Verfahren zur Ausweisung eines Sondergebietes gestartet (wir berichteten) und hatte das Ingenieurbüro Dietz und Partner mit einer vereinfachten Prüfung des Bereiches um die Kohlplatte bezüglich „kollisionsgefährdeter Vogelarten“ beauftragt.

Da der Bereich an den Truppenübungsplatz mit FFH- und Vogelschutzgebiet angrenzt, konnte auf Unterlagen des Institutes für Vegetationskunde und Landschaftsökologie zurückgegriffen werden. Demnach sind Rot-, Schwarzmilan, Wespenbussard, Wiesenweihe und Baumfalke entweder als Brutvogel oder Nahrungsgast festgestellt worden. Dazu kommt der Uhubrutplatz im ehemaligen Steinbruch.

Deshalb müssten Windkraftanlagen einen Abstand von 1000 Metern zu den Brutplätzen und 6000 Metern zu den Nahrungshabitaten einhalten. Im Winderlass Bayern sind ferner Fledermausarten aufgeführt, die ebenfalls zu beachten sind. Ein Vorkommen aller dort aufgeführten Fledermausarten sei besonders im östlichen Randgebiet zum Truppenübungsplatz zu erwarten, stellte Ingenieur Martin Beil in dem Gutachten fest. Die Flurkarte mit den eingezeichneten Radien zu den Brutplätzen der Vögel machte es deutlich: Der gesamte östliche Gemarkungsbereich ist für Windkraft nicht nutzbar.

„Dies ist ein eindeutiges Ergebnis, wir brauchen die Kohlplatte in Weyersfeld nicht weiter zu verfolgen“, stellte Bürgermeister Martin Göbel fest. „Weyersfeld ist aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht realisierbar, als potenziell geeignet bleiben damit nur die westlichen Gemarkungsbereiche übrig“, bestätigte Ingenieur Michael Öchsner (Büro Auktor, Würzburg). Dieser Bereich habe ausreichend Abstand zu den Wohngebieten und liege nicht in den Hauptblickachsen. Es würden nur Teilbereiche eventuell installierter Windkraftanlagen einsehbar. Der Gemeinderat müsse zunächst entscheiden, ob für dieses Gebiet eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben werde.

Dieses Verfahren sei aufwendiger und teurer als die vereinfachte Prüfung für den östlichen Bereich, erklärte er auf Nachfrage aus dem Gremium. Man könne nicht auf vorhandene Untersuchungen zurückgreifen. Erst das Ergebnis der speziellen Prüfung mache eine genaue räumliche Eingrenzung des Gebietes möglich. Um keine Zeit zu verlieren, müsse diese ein Jahr dauernde Untersuchung nun im Herbst und Winter begonnen werden. Nur bei unbelaubten Bäumen könnten Brutplätze der Greifvögel festgestellt werden.

Erste Überlegungen und Untersuchungen für diesen Bereich hat auch die Windkraftentwicklungsfirma „Windkraft Bayern“ in Eigeninitiative für Stadtwerke und private Interessenten angestellt. Nach deren Grobkonzept bliebe bei Einhaltung der Abstände ein schmaler Streifen übrig, in dem im besten Fall fünf Windräder Platz finden könnten. „Windkraft Bayern“ gab als Voraussetzung für eine detailliertere Planung noch ein ganzjähriges Windgutachten auf: „Wenn die Windmessung keine Wirtschaftlichkeit erwarten lässt, sind weitergehende Planungen überflüssig.“

Eine Prognose mit Daten von dem Deutschen Wetterdienst in Würzburg und von einem Satelliten ergebe eine Windgeschwindigkeit von rund sechs Metern je Sekunde in Nabenhöhe. Eine für Schwachwind geeignete Anlage habe derzeit eine Nabenhöhe von 140 Metern, einen sehr großen Rotor und eine Leistung von 2,4 Megawatt. Bei fünf Anlagen könnten damit rund zwölf Megawatt Leistung erzielt werden. Eine Einspeisung sei in das 110-Kilovolt-Netz im rund sieben Kilometer entfernten Umspannwerk in Gemünden möglich.

Konkrete Aussagen sind erst mit den Ergebnissen der biologischen Untersuchung und der detaillierten Windmessung möglich. „Wir könnten auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrages für die Kommune die Untersuchungen übernehmen beziehungsweise in Auftrag geben“, sagte der Vertreter der Windkraftentwicklungsfirma. Im Gegenzug werde die Firma eine Standortsicherung erwarten, machte Göbel deutlich. Der Gemeinderat stellte eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise zurück. Zunächst soll das Angebot geprüft werden.

 
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