Helmstadt
Grundsteuer: Helmstadt senkt die Hebesätze moderat
In der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates sprach sich das Gremium mehrheitlich für eine Senkung der Hebesätze zum Januar 2025 für die Berechnung der Grundsteuer A und B aus. Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 die bisherige Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Daraufhin beschloss der Bundesgesetzgeber ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer.
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