Die Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer werden auch nach der Grundsteuerreform 2025 in der Marktgemeinde unverändert bleiben. Dies beschloss der Marktgemeinderat am Dienstag. Ebenso wurde die Aufstellung einer Hebesatzsatzung für Grund- und Gewerbesteuer beschlossen. Ob sich die Grundsteuer für einzelne Grundstücke verändert, ist individuell und von der neuen ermittelten Grundlage abhängig. Unverändert bleibt auch der Hebesatz der Gewerbesteuer der Marktgemeinde.
Bürgermeister Klaus Thoma erklärte, im April 2018 habe das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Darauf sei vom Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer mit Öffnungsklausel für die Bundesländer beschlossen worden. Von dieser habe der Bayerische Landtag Gebrauch und das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) erlassen. "Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Die Grundsteuerreform tritt mit 01.01.2025 in Kraft."
Der Beschluss einer Hebesatzung und der Sätze bereits 2024 erfolgte auf Empfehlung des bayerischen Gemeindetags. "Auch wird es in den nächsten Jahren nach Einführung der Grundsteuerreform zu Änderungen bei den Grundsteuereinnahmen und damit verbundenen Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich nach sich ziehen", wurde ein Grund für die flexible Satzungslösung genannt.
Grundsteuerhebesätze seit 1994 unverändert
Zu den Auswirkungen der Reform hieß es: Bei einer Probeberechnung mit den übermittelten neuen Messbeträgen für den Markt Kreuzwertheim durch das Finanzamt Lohr am Main ergibt sich mit der Höhe des bisherigen Hebesatzes der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe, unbebaute Grundstücke im Außenbereich) mit 300 von Hundert (v.H.) eine Mehreinnahme von etwa 600 Euro. Bei der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke, unbebaute Grundstücke innerhalb eines Bebauungsplanes) ergibt sich mit dem bisherigen Hebesatz von 300 v. H. eine Mehreinnahme in Höhe von rund 86.000 Euro.
Die Grundsteuerhebesätze in Kreuzwertheim sind seit 1994 unverändert, sie liegen im Landesweiten Durchschnitt. Weiter betonte Thoma: "Zwar soll mit der Umsetzung der Grundsteuerreform zum 1.1.2025 weitestgehend eine Aufkommensneutralität herrschen, dies ist nicht zu missverstehen, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückeigentümers gleich hoch bleibt, sondern, die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann." Momentan sei noch sehr viel Bewegung in dieser Grundsteuerreform. "Daher können sich in den ersten Jahren der Durchführung deutliche Änderungen bei der Festsetzung der Grundsteuer ergeben." So empfahl die Verwaltung, die Sätze beizubehalten.
Anpassung der Gewerbesteuer ab 2026?
Zur Gewerbesteuer wurde berichtet, dieser sei seit 1973 unverändert bei 300 v. H. "Die Einnahmen der Gewerbesteuer sind eine tragende Säule der Verwaltung. Da seit Jahren die vereinnahmte Gewerbesteuer im Durchschnitt relativ gleichbleibend bei circa 2,2 Millionen Euro ist, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, den Hebesatz bei 300 v. H. vorerst zu belassen", so Thoma. Eventuell könnte ab dem Jahr 2026 eine Anpassung erfolgen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, ohne Diskussion, die Hebesätze in den beiden Bereichen gleich zu lassen.
In der Sitzung erfolgte zudem die Abwägung aus frühzeitiger Beteiligung von Behörden, Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange im Bebauungsplanverfahren für die zweite Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Wiebelbach III". Das Plangebiet umfasst rund 4,15 Hektar.
Thoma nutzte die Sitzung auch um Peter Merkert herzlich zur Auszeichnung mit dem "grünen Engel" in Bayern für vorbildliche Leistungen in den Bereichen Umwelt und Verbraucherschutz zu gratulieren.