Das Staatliche Bauamt Würzburg erneuert die Fahrbahn der Bundesstraße 8 in der Ortsdurchfahrt Marktheidenfeld. Am Freitag, 13. November, wurde die Vollsperrung der B 8 ab der Kreuzung Petzoltstraße bis vor die Einmündung Baumhofstraße erweitert, geht aus einer Pressemitteilung des Staatlichen Bauamts hervor.
Ab Montag, 23. November, wird mit den Kanalbauarbeiten im Einmündungsbereich B 8 / Baumhofstraße begonnen. Hierzu wird die Kreuzung Baumhofstraße voll gesperrt.
Der Busbahnhof wird in der Zeit vom 23. November bis voraussichtlich 18. Dezember zum alten Festplatz verlegt. Der Fußweg und die Haltepunkte der Buslinien sind in den beiliegenden Plänen dargestellt.
Vom 23. November bis voraussichtlich 5. Dezember laufen die Arbeiten für die Gasleitung von der Einmündung B 8 / Baumhofstraße bis zur Einmündung B 8 / Bronnbacher Straße im Rahmen einer halbseitigen Sperrung. Der Verkehr wird als Einbahnverkehr von der Einmündung B 8 / Bronnbacher Straße zur Einmündung B 8 / Baumhofstraße / Kolpingstraße, in die Kolpingstraße geführt.
Alte Mainbrücke bleibt gesperrt
Der Kreuzungsbereich B 8 / Petzoltstraße ist für die Dauer der Sperrung weiterhin nicht befahrbar. Um eine Zufahrtmöglichkeit in die Altstadt zu schaffen, bleibt die Einbahnregelung in der Brückenstraße umgedreht. Das heißt, von der Kreuzung B 8 / Georg-Mayr-Straße / Brückenstraße kann über die Brückenstraße in die Altstadt eingefahren werden. Der überörtliche Verkehr wird weiterhin über den Äußeren Ring, den Nordring und die Neue Mainbrücke umgeleitet.
Um den geplanten Fertigstellungstermin zum Jahresende einhalten zu können, hat sich das Staatliche Bauamt Würzburg in Absprache mit der Stadt Marktheidenfeld dazu entschlossen, die Bauphase 3 vorzuziehen. Die alte Mainbrücke bleibt für den Straßenverkehr weiterhin voll gesperrt. Fußgänger und Radfahrer können jederzeit passieren. Zurzeit laufen die Arbeiten zum Abdichten der Gehwege. Anschließend werden die Asphaltschichten auf der Brücke erneuert.
Das Staatliche Bauamt Würzburg bittet bezüglich der auftretenden Verkehrsbehinderungen um das Verständnis der Anlieger und der Verkehrsteilnehmer sowie um besondere Vorsicht im Baustellenbereich.