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Frammersbach
Glasfaserbau in Frammersbach soll weitergehen
Der Glasfaserausbau in Frammersbach hatte im Sommer im Linderbachweg begonnen. Doch schon nach wenigen Tagen wurden die von der Firma GlasfaserPlus beauftragten Arbeiten eingestellt. Grund: Die Gemeinde hatte Mängel festgestellt. Im Februar soll es nun weitergehen.
Foto: Johannes Ungemach | Der Glasfaserausbau in Frammersbach hatte im Sommer im Linderbachweg begonnen. Doch schon nach wenigen Tagen wurden die von der Firma GlasfaserPlus beauftragten Arbeiten eingestellt.
Bearbeitet von Monika Büdel
 |  aktualisiert: 18.01.2024 03:13 Uhr

Es gibt einen neuen Bauzeitenplan für den Glasfaserausbau in Frammersbach. Das teilte Bürgermeister Christian Holzemer laut Protokoll am Dienstagabend in der Bau- und Umweltausschusssitzung in Frammersbach mit. Vorangegangen sei ein Abstimmungsgespräch mit der ausführenden Firma Insyte über die vom Markt Frammersbach erwartete Ausführungsqualität beim bevorstehenden Glasfaserausbau.

Wieder losgehen soll es am 24. Februar. Als erstes soll im Bereich Linderbachweg, in dem bereits Glasfaser verlegt wurde, entsprechend den Vereinbarungen nachgearbeitet werden. Erst wenn diese Arbeiten erledigt sind, solle mit dem nächsten begonnen werden, hieß es in der öffentlichen Sitzung im Rathaus. In diesem Sinn wurde auch vereinbart, erst nur eine Kolonne einzusetzen. Mitte April ist demnach eine zweite Kolonne vorgesehen. Ab Anfang Mai sollen drei Bautrupps arbeiten – vorausgesetzt die Arbeitsweise in den vorausgegangenen Abschnitten passt, informierte der Bürgermeister.

Weiter heißt es im Protokoll, dass vor Arbeitsbeginn die betreffenden Straßenzüge jeweils gemeinsam mit der ausführenden Firma begangen werden sollen, um die genaue Trassenführung zu besprechen und auf eventuelle Schwierigkeiten oder Besonderheiten aufmerksam zu machen. Nach dem vorgelegten Bauzeitenplan sollen die Arbeiten im Oktober 2024 komplett abgeschlossen werden.

Nur in einem Zug

Nicht im übertragenen Sinn, sondern aufgrund des Wetters liegen die Arbeiten im und am Koppeweg auf Eis. Dort war beim Unwetter im August ein Hang abgerutscht und dabei der Koppeweg in Mitleidenschaft gezogen worden. Der hintere Teil der Sackgasse ist deshalb für Autos gesperrt. Die bereits vergebenen Arbeiten zur Sicherung des Hanges können witterungsbedingt immer noch nicht ausgeführt werden, heißt es im Protokoll weiter.

Sowohl zum Bohren der Ankerlöcher als auch zum Einbau des Betons in die Ankerlöcher würden Temperaturen über dem Gefrierpunkt benötigt. Derzeit könnten lediglich vorbereitende Erdarbeiten vorgenommen werden. Wenn allerdings danach nicht unmittelbar mit den Sicherungsmaßnahmen weitergearbeitet werden könnte, würde dies bei eventuell einsetzendem Regen eine Verschlechterung der Situation darstellen. Deshalb müssen die Arbeiten laut Holzemer bei entsprechender Witterung in einem Zug erledigt werden. Die beauftragte Firma stehe bereit, die Arbeiten sofort auszuführen, wenn das Wetter passt.

Profitieren könnten vom Frost Menschen, die gerne Schlittschhulaufen: Wie Holzemer informierte, haben Bauhofmitarbeiter die Wiese im Hammerfurt inzwischen gemulcht und die Fläche geflutet. Ob eine stabile Eisfläche entsteht, hänge vom Wetter ab. Gemeinderat Alfred Büdel fragt an, ob am Beckberg ein oder mehrere zusätzliche Hundekotbeutel-Spender aufgestellt werden könnten. Das sei von Hundebesitzern an ihn herangetragen worden. Der Bürgermeister will dies prüfen lassen.

Einkaufen statt Haareschneiden

Das gemeindliche Einvernehmen empfahl der Ausschuss für den Umbau eines Wohnhauses in ein Mietshaus am Anwesen Dorfstraße 13 in Habichsthal. Für das Vorhaben auf Umnutzung eines Friseursalons zu einem Warenautomatenraum im Anwesen Lohrer Straße 10 sprach sich das Gemium ebenfalls für das gemeindliche Einvernehmen aus.

Wie Holzemer auf Nachfrage erläuterte, betrifft das die Themen, für die die Kommune zuständig ist. Andere Punkte, wie der Immissionsschutz, seien Sache des Landratsamtes. Ein Nachbar hat den Plänen nicht zugestimmt, heißt es im Protokoll. Vom Landratsamt als Genehmigungsbehörde sei zu prüfen, ob die Genehmigung nachbarrechtliche Einschränkungen bringe. Die Gemeindeverwaltung erhält den Auftrag, bei Bedarf den Stellplatzablösevertrag mit dem Bauherrn abzuschließen.

 
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