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Rechtenbach
Glasfaser und Grabnutzung
Jochen Kümmel
 |  aktualisiert: 18.10.2024 02:39 Uhr

Der Gemeinderat Rechtenbach hat sich in seiner jüngsten Sitzung auch mit diesen Themen beschäftigt. Einen Bauantrag für einen Anbau in der Hauptstraße genehmigte der Gemeinderat mit sieben zu null Stimmen bei einer persönlichen Beteiligung.

Keine Änderungen gibt es bei den Grabnutzungsfristen in der Friedhofssatzung. Eine Bürgerin hatte den Wunsch geäußert, die Möglichkeit zu schaffen, die Nutzungsfrist für Gräber auf 25 Jahre festzuschreiben. Diesem Wunsch kam das Gremium nicht nach und lehnte den Änderungswunsch einstimmig ab.

Der Umbau der alten Schule zur Kindertagesstätte soll extern finanziert werden. Dies bedeutet, dass die Ausgaben nicht über den Haushalt abgebildet werden. Der Dienstleister, der die Finanzierung leistet, wird nun ausgeschrieben. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Vom Tannenweg über den Hüttenberg in die Hauptstraße wird aktuell eine Hauptleitung für die Glasfaseranbindung gelegt. Hierzu wird der Gehweg vom Hüttenberg aufgerissen, es bleibt ein Asphaltstreifen von 30 Zentimetern stehen. Damit alles wieder sauber aussieht, lässt die Gemeinde den Reststreifen auch asphaltieren. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 5000 Euro.

 
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