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MAIN-SPESSART/WÜRZBURG
Geschäftsmann will seriös werden
Von unserem Redaktionsmitglied Klaus Gimmler
 |  aktualisiert: 11.12.2019 19:48 Uhr

Er hat ein ziemliches Chaos angerichtet. Sein Lebenslauf liest sich wie eine Aneinanderreihung von Pleiten, Pech und Pannen, hinter denen sich sicher auch eine menschliche Tragödie verbirgt. Am Mittwoch stand der 39-Jährige Mann aus dem Landkreis Main-Spessart vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg – allerdings nicht als Angeklagter, sondern als Kläger. Er wehrt sich gegen eine Gewerbeuntersagung, die das Landratsamt Main-Spessart ausgesprochen hat. Die Behörde hält ihn für gewerberechtlich unzuverlässig. Er habe keine Anstrengungen gemacht, seine immer größer werdenden Rückstände zu verringern, heißt es in der Begründung. Würde er weiter sein Gewerbe ausüben, dann würden Dritte geschädigt. Das aber will der 39-Jährige so nicht akzeptieren.

Es ist wohl ziemlich viel daneben gegangen bei ihm in letzter Zeit. Die Steuerrückstände haben sich auf knapp 16 000 Euro aufgetürmt. Pfändungen hatten keinen Erfolg. Auch musste er schon die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Demnach ist er vermögenslos. Im Führungszeugnis sind sieben rechtskräftige Verurteilungen wegen Fahrens trotz Fahrverbot und Beleidigungen eingetragen.

Laut des zuständigen Gerichtsvollziehers hat es in den letzten drei Jahren 32 Zwangsvollstreckungsaufträge gegeben – darunter auch einen, der den Steinfelder Bürgermeister Matthias Loschert sehr geärgert hat. Der 39-Jährige hatte nämlich eine gemeindliche Scheune im Gemeindeteil Waldzell angemietet und dort Restposten-Ware gesammelt. Diese türmten sich auf zu einem Berg aus Gerümpel, Holzpaletten, Einweg-Kameras und abgelaufenen Getränkeflaschen. Da er nach Aufforderung durch den Gerichtsvollzieher einer Räumung nicht nachgekommen ist, musste die Gemeinde den Müll selbst entsorgen.

Vor dem Verwaltungsgericht gab sich der 39-Jährige einsichtig. Ja, es sei viel schief gegangen, gab er zu. Er erklärte dies mit dem Verlust seines Führerscheins, privaten Problemen – seine Frau hat ihn mit den Kindern verlassen – und auch mit einer schweren Krankheit, die ihn aus der Bahn geworfen habe. Er habe aus seinen Fehlern gelernt.

Jetzt sei er gewillt, seine Schulden zu begleichen. Allerdings braucht er dazu den Gewerbeschein. Denn er wolle zwei Gastrostände betreiben, um auf Wochenmärkten Süßes zu verkaufen (Frozen Joghurt) sowie um bei Veranstaltungen einen Grillstand/Eventbar zu betreiben. Die Möglichkeiten dazu habe er aufgrund der Hilfe aus seinem Umfeld. Er betonte, dass er seine Geschäfte ab sofort mit der nötigen und eines Geschäftsmanns würdigen Umsicht führen wolle.

Um die Ernsthaftigkeit zu unterstreichen, hatte der 39-Jährige ein Blatt Papier dabei, das er Sanierungskonzept nannte. Dort stand aufgelistet, wie er sich den Abbau seiner Verbindlichkeiten vorstellt. 400 Euro monatlich wolle er zahlen, sagte er. Zudem kündigte er eine Sonderzahlung von 3000 Euro zum 1. März 2014 an, denn er ist überzeugt, dass seine Gastrostände Gewinn einbringen werden. Große Flohmärkte wolle er bereisen. Da wäre bei Unkosten von 100 Euro ein Erlös je nach Wetterlage von 800 bis 1000 Euro drin, sagte er.

Der Vorsitzende Richter hielt dies für fraglich. Zudem betonte er, dass in dieser Verhandlung nur geklärt werden soll, ob zum Zeitpunkt des Bescheids im April 2013, als das Landratsamt ihm seine Gewerbetätigkeit untersagte, alle Aspekte hinreichend gewürdigt wurden.

Auch die anwesenden Vertreter des Landratsamts äußerten sich skeptisch hinsichtlich der Zukunftspläne. Zuviel sei schon passiert. Das vom 39-Jährigen vorgelegte Sanierungskonzept bekamen sie auch erst während der Verhandlung in die Hand und bezeichneten es als „ziemlich blumig“. Sie beantragten, die Klage abzuweisen. Es sei dem Landratsamt bis heute kein schlüssiges Sanierungskonzept vorgelegt worden.

Sie empfahlen dem 39-Jährigen, in einiger Zeit, wenn er seine Verhältnisse besser geordnet hat, wieder einen Antrag auf Gewerbetätigkeit zu stellen. In der Zwischenzeit könne er ja – wie viele andere auch – eine nicht selbstständige Arbeit annehmen.

Der Richter will nächste Woche entscheiden.

 
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